barrierefreier Stimmzettel (Wahlen)
Hallo Rollo,
Der Wahlvorstand zieht in Erwägung, auf dem Stimmzettel im Briefwahlverfahren neben den gesetzlich vorgegebenen Angaben wie Name, Vorname, ggf. Geburtsdatum und Betriebsstätte/Abteilung ein Foto des Bewerbers beizufügen.
Als Begründung dafür steht u. a. die UN-Behindertenrechtskonvention im Raum.
Mehrere Gründe sprechen dagegen:
- Ein Bild trägt nicht zur Barrierefreiheit bei.
- Jeder Bewerber hat das Recht dies zu verweigern und damit wäre keine Chancengleichheit gegeben.
- Im Bewerbungsverfahren geht man zur anonymen Bewerbung um optische "Anreize" zu egalisieren. Ein Bild am Wahlzettel läuft genau entgegengesetzt.
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Herzlichen Gruß
Hans-Peter