Frage (Allgemeines)

SBV UNILEVER @, Wuppertal, Monday, 28.11.2005, 18:01 (vor 6731 Tagen)

Hallo!

eine schwerbehinderte Kollegin hat die 18 Monate Krankschreibung auf
ihrem Krankheitsbild hin verordnet bekommen.
Jetzt soll Sie jedoch 1 mal im Monat zur Sicherheitsuntersuchung einen Tag
zur Kontrolle ihres Krankenbildes fachlich untersucht werden.
Bedingt räumlicher Weite, Wohnort(Sitz des behandelnden Arztes in Berlin) zum Arbeitsplatz (Hamburg)will sie sich für einen Tag krankschreiben lassen, um hierfür keinen Urlaub zu nehmen zu müssen.

Meine Frage lautet nun, kann sie, obwohl die 18 Monate Krankschreibung bezogen auf ihr Krankenbild genommen worden sind sich weiterhin jeweilig für einen Tag zur Untersuchung krankschreiben lassen, oder fallen evtl Vorsorgemaßnahmen unter einem anderen Stand der Krankschreibung

Gruß

Peter


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