Aufsuchen der Schwerbehindertenvertretung (Allgemeines)

maulwurf, Sachsen_Anhalt, Thursday, 04.09.2014, 09:41 (vor 4431 Tagen)

Hallo und Guten Tage Ihr Mitstreiter,

ein Schwerbehinderter Mitarbeiter fragt an, wo es steht, das er während der Arbeitszeit die Schwerbehindertenvertretung aufsuchen darf.
Hier musste ich passen und bin in der Annahme, da es im SGB IX nicht ausdrücklich geregelt ist und dann das LVPersonalgesetz gilt.

Wißt Ihr, ob es im SGB IX geregelt ist?

Danke und viel Erfolg bei den Wahlvorbereitungen.

Euer Maulwurf:-P

Aufsuchen der Schwerbehindertenvertretung

ciralifan, Thursday, 04.09.2014, 11:36 (vor 4431 Tagen) @ maulwurf

Adäquate Fragen gibt es auch zum BR, dort wie hier denke ich, wer sich kurz abmeldet ist immer auf der sicheren Seite. Falls die SBV eine feste Sprechstd. abhält, dann ist ein Besuch auch ohne Abmeldung mgl. , dies ist einhelliger Tenor im web.
Bei akuten Angelegenheiten auch ohne Abmeldung mgl.
Die SBV ist wie der BR i.d.r. im Normalfall ja auch nur während der Arbeitszeiten ansprechbar.

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