Höchstarbeitszeit (Allgemeines)

t.mindermann, Hessen, Monday, 15.09.2014, 12:11 (vor 4420 Tagen) @ sompi

Hallo sompi,

das Arbeitszeitgesetz sagt im § 3 folgendes:
Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.

Allerdings werden im §7 auch die Abweichenden Regelungen festgelegt. Da müsstest Du dann mal schauen ob etwas auf Deinen Betrieb zutrifft.

Im dritten Abschnitt geht es um die Sonn- und Feiertagsruhe. Auch hier müsstest Du schauen was für Deinen Betrieb in Frage kommt.

LG
Lawarna


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