Befristeter MA Kandidat bei Wahl (Wahlen)

morgenröte, NRW, Tuesday, 16.09.2014, 14:14 (vor 4418 Tagen) @ okonzelmann

Hallo Mitstreiter,

unter "Wahlen" (linke Spalte) habe ich folgendes gefunden:

Wer kann gewählt werden?
Wählbar sind alle Beschäftigten (auch solche mit Personalgestellungsverträgen) die auch in den Betriebs-, Personal­ oder Richterrat gewählt werden können. Das heißt: Die Schwerbehindertenvertretung muss nicht selbst schwerbehindert sein.
Voraussetzungen für die Wählbarkeit sind:
- die Vollendung des 18. Lebensjahres
- ein nicht nur vorübergehendes Beschäftigungsverhältnis
- eine mindestens sechsmonatige Betriebszugehörigkeit (Im ÖD gelten hier z.T. andere Fristen)
- keine Leitende-Angestellten-Funktion (siehe BetrVG § 5 Abs. 3+4)
- Merkmale zum passivem Wahlrecht

wie ist das zu verstehen?
Vielen Dank!

--
Gruß
Morgenröte


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