Befristeter MA Kandidat bei Wahl (Wahlen)
Hallo Mitstreiter,
unter "Wahlen" (linke Spalte) habe ich folgendes gefunden:
Wer kann gewählt werden?
Wählbar sind alle Beschäftigten (auch solche mit Personalgestellungsverträgen) die auch in den Betriebs-, Personal oder Richterrat gewählt werden können. Das heißt: Die Schwerbehindertenvertretung muss nicht selbst schwerbehindert sein.
Voraussetzungen für die Wählbarkeit sind:
- die Vollendung des 18. Lebensjahres
- ein nicht nur vorübergehendes Beschäftigungsverhältnis
- eine mindestens sechsmonatige Betriebszugehörigkeit (Im ÖD gelten hier z.T. andere Fristen)
- keine Leitende-Angestellten-Funktion (siehe BetrVG § 5 Abs. 3+4)
- Merkmale zum passivem Wahlrecht
wie ist das zu verstehen?
Vielen Dank!
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Gruß
Morgenröte