Wahlen (Wahlen)

morgenröte, NRW, Monday, 22.09.2014, 14:11 (vor 4412 Tagen)

Hallo liebe Mitlesende,

ich habe folgende Frage:
Ich werde im November die Wahl im einfachen Wahlverfahren durchführen. Lt. §94 Abs 3 (Wählbarkeit) sind auch Nichtbehinderte wahlberechtigt. In der W.-Versammlung werden dann entsprechende Vorschläge gemacht. Bei uns möchte sich ein Nicht-Schwb-Kollege zur Wahl stellen, was durchaus akzeptabel ist.
Soweit ich es verstehe, muß der Kollege solange vor dem Wahllokal warten, bis er vorgeschlagen wurde und darf erst dann der Versammlung beitreten.
Ist das so korrekt?

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Gruß
Morgenröte

Wahlen

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Monday, 22.09.2014, 14:14 (vor 4412 Tagen) @ morgenröte

Ich werde im November die Wahl im einfachen Wahlverfahren durchführen. Lt. §94 Abs 3 (Wählbarkeit) sind auch Nichtbehinderte wahlberechtigt.

FALSCH!!! Diese sind nur wählbar.

In der W.-Versammlung werden dann entsprechende Vorschläge gemacht. Bei uns möchte sich ein Nicht-Schwb-Kollege zur Wahl stellen, was durchaus akzeptabel ist.

Soweit ich es verstehe, muß der Kollege solange vor dem Wahllokal warten, bis er vorgeschlagen wurde und darf erst dann der Versammlung beitreten.
Ist das so korrekt?

Ja, genau so ist es.

--
Herzlichen Gruß
Hans-Peter

Wahlen

morgenröte, NRW, Monday, 22.09.2014, 16:36 (vor 4412 Tagen) @ Hans-Peter-Semmler

Sorry, blöd ausgedrückt!;-)
Selbstverständlich meinte ich die Wählbarkeit! Wählen dürfen nur SB!

Vielen Dank für die Antwort!

--
Gruß
Morgenröte

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