Wahlen (Wahlen)

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Monday, 22.09.2014, 14:14 (vor 4412 Tagen) @ morgenröte

Ich werde im November die Wahl im einfachen Wahlverfahren durchführen. Lt. §94 Abs 3 (Wählbarkeit) sind auch Nichtbehinderte wahlberechtigt.

FALSCH!!! Diese sind nur wählbar.

In der W.-Versammlung werden dann entsprechende Vorschläge gemacht. Bei uns möchte sich ein Nicht-Schwb-Kollege zur Wahl stellen, was durchaus akzeptabel ist.

Soweit ich es verstehe, muß der Kollege solange vor dem Wahllokal warten, bis er vorgeschlagen wurde und darf erst dann der Versammlung beitreten.
Ist das so korrekt?

Ja, genau so ist es.

--
Herzlichen Gruß
Hans-Peter


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