Seminar (Wahlen)

Sigurd, NRW, Wednesday, 24.09.2014, 13:29 (vor 4410 Tagen)

Hallo,
ich bin Schwerbehindertenvertreter in einem Krankenhaus, meine Amtszeit endet am 30.11.2014, am 12.11.2014 finden Neuwahlen statt.
Ich habe im Februar 2014 mich für ein zweitägiges Seminar (von 22.10.-24.10.2014) für Schwerbehinderte angemeldet, nun wollte ich nachdem ich von der LWL die Bestätigung bekommen habe ,dass der Kurs stattfindet, bei der Personalabteilung,die Hotelkosten überwiesen haben.
Nun lehnt der Arbeitgeber es ab, er meint, dass ich evtl. nicht mehr Vertrauensperson der Schwerbehinderten sein könnte,und somit folglich nur noch einige Wochen im Amt, wegen der bevorstehenden Wahl.
Ich möchte diesen Lehrgang besuchen,wie kann ich mich dagegen wehren und argumentieren?
Viele Grüsse
Sigurd

Seminar

sbv-nl-west, NRW, Wednesday, 24.09.2014, 15:55 (vor 4410 Tagen) @ Sigurd

Hallo Sigurd,

Es kommt auf den Inhalt (Erforderlichkeit) an, wenn das Seminar so kurz vor dem Ende der Amtsperiode statt findet, dass eine Verwertung der erworbenen Kenntnisse zumindest fraglich ist. (BAG vom 07.06.1989 - 7 ABR 26/88). Hier könnte der AG also evtl. Recht bekommen.

Aber Zum Bsp. auch einen Monat vor den Neuwahlen ist die Teilnahme erforderlich, wenn zu belegen ist, warum das zu erwerbende Wissen noch bis zu Wahl eingesetzt werden kann.

Frage hier doch mal beim LWL nach, sie müssten dir die Frage ja beantworten können, zum einen bieten sie ja das Seminar an und zum anderen sind sie deine Ansprechparter :-) als SBV im allgemeinen.

Achtung:

Kein Anlass ist allerdings die Spekulation auf die Verwertung der Kenntnisse in der kommenden Amtsperiode: Schließlich stellt sich mit jeder Wahl die Frage neu, ob das Amt denn überhaupt wieder eingenommen wird. (BAG vom 7.6.1989 – 7 ABR 26/88)

--
Liebe Grüße

sbv-nl-west

Seminar

Heinrich, Wednesday, 24.09.2014, 17:46 (vor 4410 Tagen) @ Sigurd

Nun lehnt der Arbeitgeber es ab, er meint, dass ich evtl. nicht mehr Vertrauensperson sein könnte

Hallo Sigurd,

wenn einfache Wahl, dann spricht einiges für den Arbeitgeber. Wenn bei förmlicher Wahl nur eine Kandidatur, dann könnte man damit argumentieren, dass die Wiederwahl feststeht nach Ablauf der Vorschlagsfrist mangels Gegenkandidaten.

RSS-Feed dieser Diskussion