geringfügig Beschäftigte Wahlberechtigt ? (Wahlen)

Drechsler, Friday, 26.09.2014, 13:24 (vor 4408 Tagen)

Hallo,
wir haben eine geringfügig Beschäftigte mit einen GdB von 50, mit 6,75 Wo/Std.
Wir halten Sie für wahlberechtigt, steht bisher nicht im Wählerverzeichnis vom Arbeitsgeber, daher kamen uns Zweifel.
Laut Übersicht über Wahlberechtigung sind auch Kurzarbeiter wahlberechtigt,
auch welche eine begrenzte EU-Rente haben. Ist vergleichbar, sie ist Beschäftigte, egal wie viel.
Kann mir die Wahlberechtigung der geringf. Beschäftigten bestätigt werden?

Drechsler

geringfügig Beschäftigte Wahlberechtigt ?

ciralifan, Friday, 26.09.2014, 13:51 (vor 4408 Tagen) @ Drechsler

Laut der ZB Spezial zur SBV Wahl( zu finden auf der Seite der Integrationsämter unter SBV Wahl kompakt Seite 12 " Weniger als 18 Stunden" ) ja.

geringfügig Beschäftigte Wahlberechtigt ?

Monica99, Friday, 26.09.2014, 20:27 (vor 4408 Tagen) @ Drechsler

Hallo,


Prof Knittel § 94, Rn 31
Daher sind wahlberechtigt z. B. auch ABM-Kräfte, Personen mit einer Beschäftigung aus karitativen oder religiösen Gründen oder überwiegend zu ihrer Heilung, Wiedereingewöhnung oder Erziehung nach § 73 Abs. 2 Nr. 2 und 3 SGB IX sowie Teilzeitbeschäftigte mit einer Arbeitszeit von weniger als 18 Stunden wöchentlich (vgl. Neumann u. a. / Pahlen Rdnr. 23 f.)

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mfg Monica

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