geringfügig Beschäftigte Wahlberechtigt ? (Wahlen)
Hallo,
wir haben eine geringfügig Beschäftigte mit einen GdB von 50, mit 6,75 Wo/Std.
Wir halten Sie für wahlberechtigt, steht bisher nicht im Wählerverzeichnis vom Arbeitsgeber, daher kamen uns Zweifel.
Laut Übersicht über Wahlberechtigung sind auch Kurzarbeiter wahlberechtigt,
auch welche eine begrenzte EU-Rente haben. Ist vergleichbar, sie ist Beschäftigte, egal wie viel.
Kann mir die Wahlberechtigung der geringf. Beschäftigten bestätigt werden?
Drechsler