Zusammenlegung von Regionen (Wahlen)

morgenröte, NRW, Friday, 26.09.2014, 17:37 (vor 4408 Tagen) @ heinrich s

Hallo heinrich s,

die regelmäßigen Wahlen finden alle vier Jahre in der Zeit vom 1. Oktober bis zum 30. November statt. Außerhalb dieser Zeiten finden Wahlen statt, wenn:
- die letzte Wahl erfolgreich angefochten wurde
- das Amt vorzeitig erlischt und kein stellvertretendes Mitglied nachrückt
- es noch keine Schwerbehindertenvertretung gibt.
Also MUSS gewählt werden!

Wieso soll im Frühjahr neu gewählt werden?
Werden die Betriebe aufgelöst und neue gebildet?

Unter der Suchfunktion mit dem Begriff "Zusammenlegung" findest du einige Beiträge.
Auch unter A-Z "Betriebsübergang" wirst du etwas finden.

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Gruß
Morgenröte


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