geringfügig Beschäftigte Wahlberechtigt ? (Wahlen)
Hallo,
Prof Knittel § 94, Rn 31
Daher sind wahlberechtigt z. B. auch ABM-Kräfte, Personen mit einer Beschäftigung aus karitativen oder religiösen Gründen oder überwiegend zu ihrer Heilung, Wiedereingewöhnung oder Erziehung nach § 73 Abs. 2 Nr. 2 und 3 SGB IX sowie Teilzeitbeschäftigte mit einer Arbeitszeit von weniger als 18 Stunden wöchentlich (vgl. Neumann u. a. / Pahlen Rdnr. 23 f.)
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mfg Monica