Gültigkeit der Wahlvorschlagsliste (Wahlen)

Wahlvorstand CFM, Berlin, Monday, 29.09.2014, 09:44 (vor 4405 Tagen)

Hallo,

als Wahlvorstand bin ich heute in der Prüfung eines Wahlvorschlags.
Dieser enthält
- den Namen der wählbaren Vertrauensperson
- den Namen der Firma
- Stützunterschriften
- sowie die Einwilligungserklärung des Kandidaten

Die Liste der Stützunterschriften und die Einwilligungserkläung sind auf 2 unterschiedlichen Blättern, so dass ich davon ausgehen muss dass zum Sammeln der Stützunterschriften auch nur Blatt 1 verwendet wurde.

Auf diesem Blatt ist jedoch nirgends ein Datum angegeben, aus dem ersichtlich wäre in welchem Jahr diese Wahl stattfindet.
Somit könnte es sich um einen Wahlvorschlag aus der Vergangenheit, oder für eine Wahl in ferner Zukunft handeln.
Aus meiner Sicht würde ich den Wahlvorschlag ablehnen.

Wäre das richtig????

Danke

Gültigkeit der Wahlvorschlagsliste

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Monday, 29.09.2014, 11:24 (vor 4405 Tagen) @ Wahlvorstand CFM

Unter "Wahlen" findest du folgendes Urteil (für dich der rote Text):

Stützunterschriften für Wahlvorschläge zu Schwerbehindertenvertretung im Original einzureichen

Wahlvorschläge für die Wahl der Schwerbehindertenvertretung müssen innerhalb der Einreichungsfrist mit der erforderlichen Anzahl von Stützunterschriften im Original beim Wahlvorstand eingehen. Nach einem Beschluss des BAG reicht dafür die Einreichung von Telekopien nicht aus.
Der Wahlvorstand müsse das Vorliegen der erforderlichen Unterschriften zuverlässig prüfen können. Dies sei nur anhand der Originalunterschriften möglich, begründeten die Richter ihre Entscheidung.

Stützunterschriften können sich auf mehreren Blättern befinden
Allerdings, so das BAG weiter, müssten sich nicht sämtliche Stützunterschriften auf demselben Blatt befinden. Es müsse aber gewährleistet sein, dass sich die Unterschriften auf den Wahlvorschlag und nicht auf eine andere Erklärung bezögen. Dies könne beispielsweise durch die körperliche Verbindung mehrerer Blätter oder durch die Angabe eines gemeinsamen Kennworts auf sämtlichen Blättern geschehen.

BAG, Beschluss vom 20.01.2010 - 7 ABR 39_08

--
Herzlichen Gruß
Hans-Peter

Gültigkeit der Wahlvorschlags

Heinrich, Monday, 29.09.2014, 16:44 (vor 4405 Tagen) @ Hans-Peter-Semmler

Hallo CFM,

… und was ist mit der "Art der Beschäftigung"? Wenn zur Beschäftigungsart Angaben im Wahlvorschlag fehlen, so ist das vom Wahlvorstand unverzüglich zu monieren gegenüber dem Vertreter des Wahlvorschlags wegen Nachbesserung.

Auf diesem Blatt ist jedoch nirgends ein Datum angegeben...

Das braucht nicht dadiert zu sein. Das schreibt die Wahlordnung nicht vor.

Somit könnte es sich um einen Wahlvorschlag aus der Vergangenheit handeln... Ich würde den Wahlvorschlag ablehnen.

Nur wenn ganz konkrete Anhaltspunkte für eine solche Manipulation vorliegen sollten, bestünde Anlasse für den Wahlvorstand, dieses aufzugreifen bzw. dem nachzugehen, sonst nicht. Das wäre etwa dann der Fall, wenn Personen Stützunterschriften abgegeben hätten, die längst aus dem Betrieb ausgeschieden sind. Reine Mutmaßungen sind unbeachtlich und berechtigen nicht zur Ablehnung.

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