Weiterleitun der Adressen (Versammlung)

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Thursday, 02.10.2014, 12:27 (vor 3501 Tagen) @ Mofo

Sorry, für das Durcheinander...

Nichts passiert :-)

Dass bei einer Wahl der AG dem Wahlvorstand alle Adressen geben muss, ist richtig.

So klar ist dies auch nicht, denn sonst hätte es keinen Rechtsstreit deswegen gegeben.

Bei mir geht es aber um eine SB-Versammlung

Ok - hab ich nun auch kapiert. Hätte ich auch lesen können.

Ich habe als amtierende SBV die PA gebeten, mir die privaten Adressen aller SB/GL zu geben, damit ich die Einladungen zur Versammlung an die Mitarbeiter nach Hause schicken kann. Ich habe zwar die meisten Adressen, wollte sie aber mit meinen vergleichen, damit die Post richtig zugestellt werden kann.

Ganz versthe ich es nicht warum du deine 23 sbM privat anschreiben willst.
Es reicht doch eine Einladung an die dienstliche Adresse. Dazu parallel einen Aushang bzw. die Info ins Intranet. Ggf. kannst du den Koll. noch eine Mail senden.
Kranke bzw. sonstig abwesende kannst du erreichen indem du die PA aufforderst genannten Personen die Einladung (im verschlossenem Umschlag) zuzusenden.

Dieses wird mir verwehrt mit dem Grund des Datenschutzes.:-D

Dies halte ich für Quatsch, denn aus diesem Grund verweigern viel AG auch die Adressen für den Wahlvorstand.
Sie verkennen dabei aber, dass die SBV gemäß SGB IX bereits zum Schutz der persönlichen Daten verpflichtet ist.

Ist das nicht eine Behinderung der Aufgaben der SBV

Kann man so sehen. Nur bis du das gerichtlich geklärt hast ist die Versammlung vorbei. Versuch als Zwischenlösung oben genannte Möglichkeiten und überlege ob du nicht (falls deine PA weiter stur bleibt) ein Beschlussverfahren (siehe unter A-Z unter B) einleitest.

Außerdem stellt sich für mich noch die Frage ob die PA (wer das auch immer ist) im Konfliktfall die geeignete Ansprechperson ist.
Sprich mal mit dem BASchwb und mit dem obersten Chef bevor du weitere Schritte einleitest.

--
Herzlichen Gruß
Hans-Peter


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion