Fahrgeld für Wähler (Wahlen)

onkel, Monday, 06.10.2014, 08:28 (vor 4399 Tagen)

Moin zusammen,

Bei meinen Vorbereitungen für unsere SBV-Wahl im vereinfachten Wahlverfahren hat sich
für mich folgende Frage ergeben.

Muss ein AG an einen wahlberechtigten/schwerbehinderten AN Fahrgeld bezahlen,wenn dieser im tariflichen Urlaub extra für die SBV-Wahl in den Betrieb fährt. Er nimmt nur sein Wahlrecht in Anspruch und fährt nach der Wahl wieder nach Hause.

Wenn das jemand definitiv weis, bitte ich auch um ev. gesetzliche Angaben (Wo steht das???).
In unserem Betrieb gibt es dazu keine Regelung.


Dankeschön

Gruß onkel

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carpe diem!

Fahrgeld für Wähler

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Monday, 06.10.2014, 09:40 (vor 4399 Tagen) @ onkel

Muss ein AG an einen wahlberechtigten/schwerbehinderten AN Fahrgeld bezahlen,wenn dieser im tariflichen Urlaub extra für die SBV-Wahl in den Betrieb fährt. Er nimmt nur sein Wahlrecht in Anspruch und fährt nach der Wahl wieder nach Hause.

Ja.

Wenn das jemand definitiv weis, bitte ich auch um ev. gesetzliche Angaben (Wo steht das???).

§ 94 Abs. 6 Satz 2 im SGB IX:
(6) Die Vertrauensperson und das stellvertretende Mitglied werden in geheimer und unmittelbarer Wahl nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl gewählt. Im Übrigen sind die Vorschriften über die Wahlanfechtung, den Wahlschutz und die Wahlkosten bei der Wahl des Betriebs-, Personal-, Richter-, Staatsanwalts- oder Präsidialrates sinngemäß anzuwenden.

Genauer kannst du es nun im Kommentar zum § 44 BetrVG nachlesen.

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Herzlichen Gruß
Hans-Peter

Fahrgeld für Wähler

onkel, Monday, 06.10.2014, 10:12 (vor 4399 Tagen) @ Hans-Peter-Semmler

Vielen Dank Hans-Peter,

für die schnelle Antwort. Speziell die Fahrtkosten der Wahlberechtigten (Betrieb/Zuhause) werden jedoch nicht namentlich erwähnt.
Der Hintergrund ist, dass man durch die Übernahme von Fahrtkosten die Wahlbeteiligung eventuell erhöhen kann. Dadurch kommen vielleicht auch Urlauber zur SBV-Wahl.

Gruß onkel

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carpe diem!

Fahrgeld für Wähler

WWSchilla, Bremen / Niedersachsen, Monday, 06.10.2014, 14:37 (vor 4398 Tagen) @ onkel

Hallo,

Genauer

Den Arbeitsausfall und ggf. Fahrtkosten, die durch die Teilnahme an dieser Versammlung entstehen, muss gemäß § 94 Abs. 6 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch in Verbindung mit § 20 Abs. 3 Betriebsverfassungsgesetz (bzw. Personalvertretungsrecht) der Arbeitgeber tragen.

Fahrgeld für Wähler

albarracin, Baden-Württemberg, Monday, 06.10.2014, 15:34 (vor 4398 Tagen) @ onkel

Hallo Onkel,

im "Fitting" findet sich ausdrücklich für die BR-Wahl im vereinfachten Verfahren nach § 14a BetrVG sowohl die Pflicht zur Vergütung der Zeit einschl. Wegezeit (§ 44 BetrVG, Rn 25) als auch die notwendigen Fahrtkosten (§ 44 BetrVG, Rn. 40).

Das hat dann auch für die SBV-Wahlversammlung zu gelten.

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&Tschüß

Wolfgang

Fahrgeld für Wähler

onkel, Monday, 06.10.2014, 19:50 (vor 4398 Tagen) @ albarracin

Vielen Dank an alle Beteiligten.

Ich schätze, dass man wie schon erwähnt, den einen oder anderen SchwebMA zur Wahl bewegen kann wenn er im Urlaub ist und die Fahrtkosten vergütet bekommt. Im Allgemeinen ist das in der Arbeitnehmerschaft noch nicht so bekannt. Ich muss die Angelegenheit noch mit unserem SchwebBA/Personalleiter besprechen. Ich sehe hier in unserem Betrieb keine Widerstände.

Hier noch ein persönliches Wort. Ich werde im Jahr 2015 erstmals den Grundkurs für Betriebsratsmitglieder machen. BetrVG und SGB IX ergänzen sich oder erklären sich oft gegenseitig. Ich halte hier gewisse Grundkenntnisse für wichtig auch um den BR besser zu verstehen.

Nochmals Danke
Gruß onkel

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carpe diem!

Fahrgeld für Wähler

malti, NRW/ RLP /SAARL, Tuesday, 07.10.2014, 18:11 (vor 4397 Tagen) @ onkel

Hallo onkel,


nicht nur das Betriebsverfassungsgesetz , sondern auch ein Seminar zum Arbeitsrecht ist für einen SBV von großer Bedeutung!!

Gruß malti

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"Wer nicht handelt ,wird behandelt."

Fahrgeld für Wähler

onkel, Thursday, 09.10.2014, 17:36 (vor 4395 Tagen) @ malti

Tach zusammen!

Habe mich heute mit der Personalleitung unseres Hauses auf Folgendes geeinigt:

Kilometergeld nach tatsächlicher Entfernung (0,30€ je km) hin und zurück.
1Std Zeitaufwand maximal, je nach entsprechender Gehaltsstufe.
Alles zusammen "bar auf die Kralle!"

Wenn das kein Anreiz ist zur Wahl zu erscheinen, dann kann man halt wirklich nix machen.

Gruß
ein zufriedener onkel

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carpe diem!

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