SB-Kollege lehnt SBV Teilnahme bei Gesprächen mit Personalabteilung ab! (Umgang mit BR / PR)

albarracin, Baden-Württemberg, Tuesday, 07.10.2014, 10:10 (vor 3508 Tagen) @ Garten

Hallo,

die Rechte der SBV bestehen auch gegen den Willen des Betroffenen. Die einzige Ausnahme sind gem. § 81 Abs. 1 SGB IX Bewerbergespräche. Diese Vorschrift läßt sich aber nicht auf die anderen Rechte der SBV analog anwenden.

Im beschriebenen Fall würde ich als SBV zuerst mal das Gespräch mit dem Betroffenen suchen, um seine Gründe zu erfahren. Oft ist es Unkenntnis über die Rolle der SBV im Verfahren. Liegt es aber evtl. an persönlichen Gründen, biete ich in aller Regel an, die Angelegenheit meiner Stellvertreterin zu übertragen.

Bei totaler Abwehr durch den betroffenen AN entscheide ich im Einzelfall, ob ich trotzdem am Verfahren teilnehme. Dafür brauche ich aber mindestens die Unterlagen vom AG.

--
&Tschüß

Wolfgang


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