Dürfen freigestellte SB-Mitarbeiter wählen? (Wahlen)
Guten Morgen an Alle.
Wir haben an unserem Standort eine freigestellte Mitarbeiterin.
Darf diese Mitarbeiterin wählen?
Vorab Danke für Eure Rückmeldungen.
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kr
Guten Morgen an Alle.
Wir haben an unserem Standort eine freigestellte Mitarbeiterin.
Darf diese Mitarbeiterin wählen?
Vorab Danke für Eure Rückmeldungen.
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kr
Hallo,
die Frage ist nicht beantwortbar, solange wir nicht wissen, aus welchem Grund die ANin freigestellt ist bzw. ob eine Rückkehr in eine Beschäftigung geplant ist.
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&Tschüß
Wolfgang
Hallo,
danke für Rückmeldung.
Die Kollegin ist freigestellt worden und hat einen Aufhebungsvertrag unterschrieben.
Die Dame wird zum 01.01.2015 aus der Firma ausscheiden und eine Rückkehr ist ausgeschlossen.
Viele Grüße
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kr
Hallo,
unwiderruflich dauerhaft freigestellte Beschäftigte sind nicht als betriebszugehörig anzusehen.
Folglich: kein Wahlrecht
Nicht-Wahlberechtigt sind:
● AN in Altersteilzeit mit Beginn der unwiderruflichen Freistellung
● Unwiderruflich dauerhaft freigestellte Beschäftigte
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mfg Monica