Dürfen freigestellte SB-Mitarbeiter wählen? (Wahlen)
Hallo,
unwiderruflich dauerhaft freigestellte Beschäftigte sind nicht als betriebszugehörig anzusehen.
Folglich: kein Wahlrecht
Nicht-Wahlberechtigt sind:
● AN in Altersteilzeit mit Beginn der unwiderruflichen Freistellung
● Unwiderruflich dauerhaft freigestellte Beschäftigte
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mfg Monica