Dürfen freigestellte SB-Mitarbeiter wählen? (Wahlen)

Monica99, Wednesday, 08.10.2014, 13:47 (vor 4396 Tagen) @ Garten

Hallo,

unwiderruflich dauerhaft freigestellte Beschäftigte sind nicht als betriebszugehörig anzusehen.

Folglich: kein Wahlrecht

Nicht-Wahlberechtigt sind:

● AN in Altersteilzeit mit Beginn der unwiderruflichen Freistellung
● Unwiderruflich dauerhaft freigestellte Beschäftigte

--
mfg Monica


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