Schriftführer bei GSBV Versammlung (Versammlung)

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Wednesday, 08.10.2014, 16:15 (vor 3495 Tagen) @ Karl-Heinz

Hallo,
mich würde mal interessieren ob bei einer Versammlung der Gesamt SBV ein Schriftführer dabei sein muß, wenn ja, muß er aus den Reihen der Versammlungsteinehmer kommen oder kann es auch eine externe Person sein?

Für dich sind folgende §§ relevant:
§ 22 SchwVWO:
(3) Sofern rechtzeitig vor Ablauf der Amtszeit der Konzern-, Gesamt-, Bezirks- oder Hauptschwerbehindertenvertretung eine Versammlung nach § 97 Abs. 8 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch stattfindet, kann die Wahl abweichend von Absatz 1 im Rahmen dieser Versammlung durchgeführt werden. § 20 findet entsprechende Anwendung.

§ 20 SchwbVWO:
(1) Die Wahlversammlung wird von einer Person geleitet, die mit einfacher Stimmenmehrheit gewählt wird (Wahlleitung).

Die Wahlleitung ist auch dafür verantwortlich, dass die notwendigen Schriftstücke ausgefertigt werden.
Dazu ist kein externer Schriftführer erforderlich.

Die Wahlleitung kann allerdings von einer nicht wahlberechtigten Person wahrgenommen werden.

--
Herzlichen Gruß
Hans-Peter


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