tja SBV - was nun - was tun ..?.. (Wahlen)

Tom., 67346 Speyer, Tuesday, 14.10.2014, 10:26 (vor 4390 Tagen)

Guten Morgen Forum und User -

seit einigen Tagen bin ich nun SBV in unserem Werk und so wie es den Anschein hat werde ich wohl, genauso wie mein Stellvertreter, bei meiner Mandatsausübung entweder nicht für voll genommen - oder gar behindert/behindert werden.

Auf alle meine Fragestellungen betreffs der Kosten wegen Zeitschriften/Bücher/Kurse für den SBV und Stellvertreter gab es entweder ein Achselzucken oder ein "" weiß nicht "" zur Antwort.

Unsere Vorgänger haben diese Aufgabe als SBV regelrecht schleifen lassen und waren eigentlich nur auf dem Papier präsent, wobei eine dieser beiden Personen im BR tätig war und auch noch zusätzlich als Schwerbehindertenbeauftragter geführt wurde.

Mein Stellvertreter und ich - wir möchten unsere Mandate nicht neu erfinden, jedoch Aktiv und auch Präsent sein zum Wohle und Nutzen der Schwerbehinderten in unserem Betrieb.

Tja - bitte - wie komme ich vorwärts - wie kommen wir vorwärts ?

Für Tipps, Ratschläge und auch Hilfestellungen sage ich im voraus schon einmal vielen Dank :-)

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Gruß aus Speyer

Tom.

tja SBV - was nun - was tun ..?..

morgenröte, NRW, Tuesday, 14.10.2014, 10:59 (vor 4390 Tagen) @ Tom.

Hallo Kollege,
erst einmal herzlichen Glückwunsch zur Wahl.
Ich möchte Dir dringend empfehlen die Grundlagenseminare zu nutzen. Es gibt sehr viele Angebote im Netz. Ach der Herrausgeber diese Plattform , Hans Peter Semmler bietet Seminare an. Öffne Dir nicht zu viele Baustellen auf einmal. Es ist am Anfang etwas schwieriger alles ordendlich auf die Reihe zu bringen, zumahl der AG sich anscheinend nicht auskennt oder vieleicht auch bockt.

Ich wünsche Dir viel Erfolg!

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Gruß
Morgenröte

tja SBV - was nun - was tun ..?..

williniesky, Dresden/Sachsen, Tuesday, 14.10.2014, 11:27 (vor 4390 Tagen) @ morgenröte

Hallo Tom,
erst einmal herzlichen Glückwunsch zur Wahl. Wie solltest du vorgehen? Ich würde dem Arbeitgeber einen netten Brief schreiben und ihm mitteilen, dass ich mit meinem Stellvertreter den Grundkurs für die SBV besuchen möchte. Du bittest nach § 96 Abs. 4 und 8 SGB IX um die entsprechende Freistellung und Kostenübernahme für das Seminar. Weiterhin bittest du um die Bereitstellung der Literatur die du benötigst. Dann wartest du auf die Antwort. Du wirst ja sehen wie er dann reagiert.

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MfG
Williniesky

tja SBV - was nun - was tun ..?..

Monica99, Tuesday, 14.10.2014, 11:38 (vor 4390 Tagen) @ williniesky

Hallo,

nur eines zu den beiden vorherigen Aussagen.
Um seine gesetzlichen Rechte in Anspruch zu nehnn, muss man NICHT BITTEN! Also, ja dem AG ggf einen "netten" Brief schreiben und auf die Rechts-/Gesetzeslage hinweisen. Auch, dass man diese Rechte nun im Rahmen des Gesetzes wahrnehmen wird. Besser aber dieses alles in einen vertrauensvollen Gespräch. Hier auch nicht nur mit dem AG sondern auch mit dem hier zuständigen Beauftragten des AG gem § 98 SGB IX. Denn dieser ist hier auch in der Pflicht und daher sollte man diesen hier auch auffordern, diesen nachzukommen. Beiden "Partnern im Mandat" erklären, dass man selbstverständlich vertrauensvoll im Rahmen des Gesetzes zusammen arbeiten möchte.

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mfg Monica

tja SBV - was nun - was tun ..?..

Martin R., NRW , Ruhrpott, Tuesday, 14.10.2014, 12:11 (vor 4390 Tagen) @ Monica99

Auch von mir erst mal herzlichen Glückwunsch zur Wahl.
Du solltest auch dein zuständiges Integrationsamt ( Landau ) darüber informieren das ihr eine SBV gewählt habt. Von dort bekommst du auch Infomaterial zugeschickt, das sehr hilfreich ist.

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Glück Auf
Martin

tja SBV - was nun - was tun ..?..

Bryonia, Hessen, Tuesday, 14.10.2014, 12:56 (vor 4390 Tagen) @ Martin R.

...auch von mir erst einmal herzlichen Glückwunsch ..... ich glaube ich weiß genau wovn Du redest ....... aber ich habe auch die Erfahrung gemacht das mit der Brechstange garnichts geht, ich bin über Jahre nicht müde geworden immer und immer wieder die Anhörungs- und sonstige Rechte einzufordern, immer freundlich aber bestimmt, ich war also das sprichwörtliche "Kaugummi unterm Schuh" ..... lästig bei jedem Schritt, so lange bis sie es leid waren. Sich den Betriebsrat als Unterstützer ins SBV-Boot zu holen hat enorm geholfen, der BR hatte bei mir mal ne Weile keine Stellungnahmen formuliert so lange meine Anhörung nicht erfolgt war .... DAS hat besser funktioniert als alles andere...... ein Grundlagenseminar ist enorm wichtig, in "Deinen" gesetzlichen Grundlagen solltest Du fit wie ein Turnschuh sein. Ich wünsche Dir Durchhaltevermögen und Hartnäckigkeit! :-) Alles Liebe B.

tja SBV - was nun - was tun ..?..

Tom., 67346 Speyer, Thursday, 16.10.2014, 11:28 (vor 4388 Tagen) @ Bryonia

Danke für alle Glückwünsche und auch Tipps.

Bin mal gespannt wie sich die Sache weiter entwickelt .......

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Gruß aus Speyer

Tom.

tja SBV - was nun - was tun ..?..

albarracin, Baden-Württemberg, Tuesday, 14.10.2014, 15:54 (vor 4390 Tagen) @ Tom.

Hallo,

im Gegensatz zu manchen meiner Vorschreiber bin ich schon der Meinung, daß eine Grundvoraussetzung für erfolgreiche SBV-Arbeit ist, notwendige Konflikte auch - falls notwendig - zu Ende zu führen. Das schließt die "Brechstange" Rechtsmittel auch ein.
Und wenn das von der SBV einmal "geklärt" ist, wirst Du wahrscheinlich weniger Konflikte ausfechten müssen, als du befürchtest.
Ich sage dir das ausdrücklich als jemand, der in 10 Jahren nur einmal - ganz am Anfang - vor das ArbG mußte. Seitdem testet der AG zwar immer mal wieder, gibt dann aber doch letztendlich klein bei.
Du wärst also nicht die erste SBV, die von ihrem AG am Anfang "ausgetestet" wirst in Bezug auf Konsequenz und Durchsetzungsvermögen.

Als SBV bittest Du - wie schon geschrieben - nicht, sondern stellst die Erforderlichkeit fest - sowohl was Ausstattung als auch Schulung angeht - und teilst das Deinem AG mit.


Wenn der AG nicht reagiert, kommt halt sehr schnell der Zeitpunkt, wo die SBV mit formalen Mitteln - schriftlich, mit Zugangsnachweis, mit Fristsetzung, Hinweis auf rechtliche Grundlagen und Rechtsmittel etc. bestimmter auftreten muß und den Konflikt auch zu Ende bringen muß, wenn die SBV nicht als Bettvorleger landen will - alles andere ist unangemessener Weichspüler und hat mit Interessenvertretung wenig zu tun.

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&Tschüß

Wolfgang

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