Fragen zur Wahl 2014 (Wahlen)
Hallo,
In den bereitgestellten Formularen wird an verschiedenen Stellen die Art d. Beschäftigung angegeben werden soll. Ich habe von unserer Personalstelle eine Liste der Wahlberechtigten erhalten. Aus dieser geht diese nicht hervor. Kann ich diese nachfordern?
Ist nicht notwendig.
Wahlbroschüre des IA Seite 46:
Der Arbeitgeber hat dir ein Namensverzeichnis einschließlich der Namensverzeichnisse wahlberechtigter Leiharbeitnehmer zu überlassen
Ich habe gelesen, dass die Wählerliste eingesehen werden kann. Ist dies auch im vereinfachten Wahlverfahren anzuwenden?
Nein!
Ich weiß, dass der Kandidat mit der einfachen Mehrheit zur Vertrauensperson gewählt ist. Was ist wenn diese Person die Wahl nicht annimmt? Ist dann automatisch der, mit den 2 meisten Stimmen gewählt?
Wenn er sich in der WV bereit erklärt zu kandidieren wird er wohl hoffentlich ein paar Minuten später die Wahl auch annehmen.
Aber falls es wirklich so wäre kommt der mit den nächst meisten Stimmen zum Zuge.
Angenommen die Wahlversammlung beschließt 2 Stellvertreter zu wählen. Es gibt 2 Vorschläge. Einer lehnt die Wahl ab. Muss dann auch eine Nachwahl stattfinden?
Nein.
Ich habe einen Eintrag gelesen "vereinfachtes WV - Kandidatenfindung". Wenn ich es richtig verstehe, wäre es bereits vor der Wahl sinnvoll mit möglichen Kandidaten Kontakt aufzunehmen.
Ja, absolut!
Da ich mich selbst wieder zur Wahl stellen möchte wäre es dann sinnvoll sich schon ggf. meine Stellvertreter im Boot zu haben?
Ja. Genau aus den Gründen, wie im Beitrag zur Kandidatenfindung geschrieben.
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Herzlichen Gruß
Hans-Peter