Was will die BfA mit dem Wahlergebnis? (Wahlen)

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Thursday, 16.10.2014, 09:12 (vor 4388 Tagen) @ Holger

Hallo Holger,

ich wurde vor kurzem zum SBV gewählt

Gratulation!

und meine Dienststelle hat das Wahlergebnis u.a. an die BfA weitergeleitet.
Damit sind sie ihrer gesetzlichen Pflicht nachgekommen.
§ 80 SGB IX:
(8) Die Arbeitgeber haben die Vertrauenspersonen der schwerbehinderten Menschen (§ 94 Abs. 1 Satz 1 bis 3 und § 97 Abs. 1 bis 5) unverzüglich nach der Wahl und ihren Beauftragten für die Angelegenheiten der schwerbehinderten Menschen (§ 98 Satz 1) unverzüglich nach der Bestellung der für den Sitz des Betriebes oder der Dienststelle zuständigen Agentur für Arbeit und dem Integrationsamt zu benennen.

PS: Solltest du noch einen Stelli finden (Ich rate dir dringend zur Suche. Muss ja niemand aus dem Wählerkreis sein) kannst du jederzeit eine erneute Wahlversammlung zur Stelli-wahl durchführen.

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Herzlichen Gruß
Hans-Peter


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