Ist bei 2 Bewerbern wirklich noch eine Stellvertreterwahl verbindlich? (Wahlen)

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Thursday, 16.10.2014, 09:16 (vor 4388 Tagen) @ wm0001

Hallo,

am 20. Oktober wird bei uns (einem Institut der Fraunhofergesellschaft) die Wahlversammlung stattfinden; es kommt das vereinfachte Wahlverfahren zur Anwendung und zur Wahl stellen sich 2 Personen. Meine Frage: Bei der Wahl der Vertrauensperson ist ja diejenige gewählt, die die meisten gültigen Stimmen erhält; muß wirklich noch eine Wahl des Stellvertreters durchgeführt werden oder kann der zweite "unterlegene" Bewerber ohne Wahlgang zum Stellvertreter ernannt werden? Eine "Wahl" hätte die Versammlung bei nur einem Kandidaten für die Stellvertretung doch gar nicht mehr und daß sie mindestens eine Stimme erhält (nämlich die eigene) ist zwangsläufig!

Das mag vordergründig so den Anschein haben. Der Gesetzgeber hat hier aber eindeutige Regeln vorgegeben. Deren Nichteinhaltung würde in diesem Fall die Nichtigkeit der Stelli-Wahl bedeuten.
Die getrennten Wahlgänge geben dem Wähler erst die Möglichkeit von seinem Wahl- bzw "Nicht"-Wahlrecht bzgl. einer Person Gebrauch zu machen.

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Herzlichen Gruß
Hans-Peter


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