Re: bauliche Veränderungen

hackenberger, Monday, 14.07.2003, 12:18 (vor 7564 Tagen) @ Jörg Schulte

Dann muss der Arbeitgeber den Eigentümmer mit
einbeziehen. In der Regel haben Eigentümmer nichts
gegen entsprechende Baumaßnahmen, da diese oft auch
später weil sie sinnvolle Ergämzungen darstellen
nutzbar sind. Im schlimsten Falle muß der Mieter (also
Arbeitgeber) wenn er das Mitobjekt verläßt die Sache
wieder rückbauen.

Bernhard


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion