Liste Stützunterschrift (Wahlen)
Hallo,
der Listenvertreter (Anmerkung von mir: Vertreter des Wahlvorschlages) muss weder mit dem Verfasser noch mit dem Einreicher des Wahlvorschlags identisch sein (BVerwG vom 05.02.71, VII P 9.70). Er muss aber Unterzeichner des Wahlvorschlages sein.
Wiegand/Hohmann, SchwbVWO, § 6 Randnummer 61
Anmerkung:
Wird kein Vertreter des Wahlvorschlags auf dem Wahlvorschlagszettel angegeben, wird obligatorisch der erste Unterzeichner des Wahlvorschlages als Vertreter des Wahlvorschlags angesehen.
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mfg Monica