Aushang des Wahlausschreibens (Wahlen)

eekrijger, Monday, 20.10.2014, 12:33 (vor 4384 Tagen)

Liebe Mitstreiter,

ich - ö.D. - Länder - bin derzeit Mitglied des Wahlvorstandes für die Wahl der SBV 2014 an unserer Diensstelle (Univ.). Eben als noch amtierende SBV und Mitglied des Wahlvorstands habe ich im Zuge der Verteilung des Wahlausschreibens an alle Außenstellen die dortigen Verantwortlichen aufgefordert, das Wahlausschreiben an geeigneter und gut zugänglicher Stelle termingerecht auszuhängen.
Nun kam von Seiten eines Kandidaten für die SBV der Hinweis, dass in einem oder zwei zusammenhängengen Gebäudeteilen dieses Wahlausschreiben wohl nicht ausgehängt bzw. zu spät ausgehängt wurde. In allen anderen Bereichen war es termin- und ordnungsmäßig ausgehängt. Kann das evtl. zu einer Wahlanfechtung führen?
Danke für Eure Hilfe
Eva:-|

Aushang des Wahlausschreibens

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Monday, 20.10.2014, 14:52 (vor 4384 Tagen) @ eekrijger

Hallo Eva,

Nun kam von Seiten eines Kandidaten für die SBV der Hinweis, dass in einem oder zwei zusammenhängengen Gebäudeteilen dieses Wahlausschreiben wohl nicht ausgehängt bzw. zu spät ausgehängt wurde.

Wenn er schon nicht genau weis, ob in einem oder zwei Gebäuden - wie soll man die Aussage dann bewerten.
Hast du nachreguliert bzw. dich überzeugt, dass es nun hängt?

In allen anderen Bereichen war es termin- und ordnungsmäßig ausgehängt. Kann das evtl. zu einer Wahlanfechtung führen?

In der Broschüre des IA sind auf Seite 70 drei Beispiele zu finden:

  • Die Liste der Wahlberechtigten wird entgegen § 3 Absatz 2 SchwbVWO nicht an geeigneter Stelle oder nicht in allen in verschiedenen Orten in Deutschland gelegenen Betriebsstätten, in denen schwerbehinderte und/oder gleichgestellte Wahlberechtigte tätig sind, zur Einsicht ausgelegt.
  • Das Wahlausschreiben wird nur in einzelnen und nicht in allen Betriebsstätten des Betriebs mit schwerbehinderten Wahlberechtigten ausgehängt.
  • Verspäteter Aushang des Wahlausschreibens nicht bereits am Tag seines Erlasses.


Ob die wahl dann wirklich jemand anfechtet bzw. ob eine Gericht die Verstöße so schwerwiegend bzw. wahlentscheidend betrachtet "steht in den Sternen".


[/i]

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Herzlichen Gruß
Hans-Peter

Aushang des Wahlausschreibens

eekrijger, Monday, 20.10.2014, 15:14 (vor 4384 Tagen) @ Hans-Peter-Semmler

Wenn er schon nicht genau weis, ob in einem oder zwei Gebäuden - wie soll man die Aussage dann bewerten.
Hast du nachreguliert bzw. dich überzeugt, dass es nun hängt?

Hallo Hans-Peter,

ja hängt, ich habe mich davon überzeugt, dass es ausgehängt wurde. Unabhängig davon habe ich auch bei einem Telefonat mit dem Verantwortlichen der entsprechenden Hausverwaltung die Zusicherung, dass an den Stellen, an denen alle öffentlichen Bekanntmachungen ausgehängt werden, der Aushang des Wahlausschreibens angebracht wurde. Zudem kann ich belegen, dass ich das WA per e-mail mit Empfangsgestätigung so rechtzeitig verschickt habe (Freitag), dass es am entsprechenden Termin (Montag) für den Aushang in dieser Dienststelle zur Verfügung steht. Außerdem habe ich darauf geachtet, dass alle Teildienststellen, in denen Menschen mit Behinderung arbeiten, bestückt wurden.


Ob die wahl dann wirklich jemand anfechtet bzw. ob eine Gericht die Verstöße so schwerwiegend bzw. wahlentscheidend betrachtet "steht in den Sternen".

Da hast Du wohl Recht ...

Ganz liebe Grüße und herzlichen Dank

Evi

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