Falsche Wählerliste von Personalabteilung (Wahlen)

okonzelmann, Ludwigsburg - BW -, Monday, 20.10.2014, 16:15 (vor 4384 Tagen)

Hallo Zusammen,

stelle man sich vor, dass eine Wählerliste nicht richtig ist und gewählt wird und es keiner merkt. Ist die Wahl dann sicher?

Oder anderes Thema mein PR ist selbst SB hatt den Auftrag vom Beauftragten die Wahl zu organisieren dem fällt die falsche Liste auf, was können wir machen?

Würde mich über eine Rückinfo freuen

Grüßle Oli

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Grüßle Oli

Falsche Wählerliste von Personalabteilung

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Monday, 20.10.2014, 16:22 (vor 4384 Tagen) @ okonzelmann

Hallo Oli,

stelle man sich vor, dass eine Wählerliste nicht richtig ist und gewählt wird und es keiner merkt. Ist die Wahl dann sicher?

Wenn es keiner merkt und die Wahl nicht innerhalb einer Frist von zwei Wochen, vom Tage der Bekanntgabe des Wahlergebnisses an gerechnet, angefochten wird müsste sie bei solch einem "Vergehen" sicher sein.

Oder anderes Thema mein PR ist selbst SB hatt den Auftrag vom Beauftragten

Dies ist schon ein Fehler, denn die SBV benennt den Wahlvorstand (§ 1 SchwbvWO)

die Wahl zu organisieren dem fällt die falsche Liste auf, was können wir machen?

Wenn dem WV ein fehler in der Liste auffällt muss er ihn korrigieren.

Grüßle Oli

Nun weis ich auch welcher Oli du bist :-)

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Herzlichen Gruß
Hans-Peter

Falsche Wählerliste von Personalabteilung

okonzelmann, Ludwigsburg - BW -, Monday, 20.10.2014, 16:46 (vor 4384 Tagen) @ Hans-Peter-Semmler

Ja, danke lieber HP für deine schnelle Antwort.

Ich als noch GSBV bin um Rat gefragt worden, da die eine person ja dann die 5er Marke killt und es dann nur noch 4 wären, also keinen eigenen SBV haben dürften :o(

Also bis dann muss für heute Feierabend machen

Grüßle aus Ludwigsburg

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Grüßle Oli

Falsche Wählerliste von Personalabteilung

Monica99, Monday, 20.10.2014, 17:37 (vor 4384 Tagen) @ okonzelmann

Hallo,

in Betrieben ohne eigene SBV ist es die Aufgabe, die Pflicht der GSBV sofern möglich Wahlen einzuleiten. Denn sie hat dort das örtl. Mandat und damit auch alle Pflichten der SBV. Siehe Aufgaben der GSBV im SGB IX.


Also, nicht der BR/ PR und auch nicht der BASchwb.

Ach ja noch, es ist die Aufgabe des Wahlvorstandes bzw im vereinfachten Wahlverfahren, der Wahlleitung die Wählerliste zu prüfen und ggf zu berichtigen. Im vereinfachten Wahlverfahren also zu prüfen, dass nur Berechtigte an der Wahlversammlung/ Wahl teilnehmen.

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mfg Monica

Falsche Wählerliste von Personalabteilung

okonzelmann, Ludwigsburg - BW -, Monday, 27.10.2014, 12:28 (vor 4377 Tagen) @ Monica99

Hallo Monica,

danke für deine Rückmeldung und natürlich auch Danke an HP

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Grüßle Oli

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