korrigierte Version der Bekanntmachung der Wahlvorschläge für die Wahl SBV (Wahlen)

Gdieter, Stuttgart, Monday, 20.10.2014, 22:15 (vor 4384 Tagen)

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

der Wahlvorstand in unserem Betrieb hat die korrigierte Version der Bekanntmachung der Wahlvorschläge für die Wahl der Schwerbehindertenvertretung 2014 per offenen E-mail an die wahlberechtigten Kolleginnen und Kollegen versandt.
Nun kann jeder der Adressanten sehen wer wahlberechtig und somit schwerbehindert/Gleichgestellt ist.
Ist diese Art der Mitteilung zulässig, oder verstößt diese Übermittlung dem Datenschutz bzw. der Verschwiegenheit?
Was kann ich dagegen unternehmen? Ist die Wahl anfechtbar?
In den Themenbock "Themen und Urteile" habe ich die Ausführungen "Bußgeld wegen offenen Mail-Verteilers" gefunden.
Ist dies ggf. auch auf diesen Sachverhalt anwendbar???

Danke für Eure Meinung und Mithilfe.

Viele Grüße

Dieter

korrigierte Version der Bekanntmachung der Wahlvorschläge für die Wahl SBV

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Tuesday, 21.10.2014, 12:46 (vor 4383 Tagen) @ Gdieter

Hallo Dieter,
bevor ich dir antworte interessiert mich dein Status.

Bitte sei so freundlich und bearbeite dein Profil.

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Herzlichen Gruß
Hans-Peter

korrigierte Version der Bekanntmachung der Wahlvorschläge für die Wahl SBV

Monica99, Tuesday, 21.10.2014, 14:55 (vor 4383 Tagen) @ Gdieter

Hallo,

das kann auch jeder, durch Einblick in die zur Einsicht, Wahrnehmung des gesetzl. Einsichtsrecht, ausgelegte Wählerliste.

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mfg Monica

korrigierte Version der Bekanntmachung der Wahlvorschläge für die Wahl SBV

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Tuesday, 21.10.2014, 17:51 (vor 4383 Tagen) @ Gdieter

Hallo Dieter,

der Wahlvorstand in unserem Betrieb hat die korrigierte Version der Bekanntmachung der Wahlvorschläge für die Wahl der Schwerbehindertenvertretung 2014 per offenen E-mail an die wahlberechtigten Kolleginnen und Kollegen versandt.

Der Versand per Mail ist in Ordnung.
Der Versand im offenen Mailverteiler ist nicht in Ordnung!

Ist diese Art der Mitteilung zulässig, oder verstößt diese Übermittlung dem Datenschutz bzw. der Verschwiegenheit?

Wie du aus dem "Urteil" gelesen hast ist dies ein Verstoß gegen den Datenschutz.

Diesen muß aber erst jemand "zur Anzeige" bringen.
Ob einer der sbM dies tut - warte es ab.

Was kann ich dagegen unternehmen?

Wieso du? Willst du als SBV deinen Wahlvorstand in die Pfanne hauen?

Ist die Wahl anfechtbar?
Dies hat m.E. nichts mit der Wahlhandlung zu tun.

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Herzlichen Gruß
Hans-Peter

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