korrigierte Version der Bekanntmachung der Wahlvorschläge für die Wahl SBV (Wahlen)
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
der Wahlvorstand in unserem Betrieb hat die korrigierte Version der Bekanntmachung der Wahlvorschläge für die Wahl der Schwerbehindertenvertretung 2014 per offenen E-mail an die wahlberechtigten Kolleginnen und Kollegen versandt.
Nun kann jeder der Adressanten sehen wer wahlberechtig und somit schwerbehindert/Gleichgestellt ist.
Ist diese Art der Mitteilung zulässig, oder verstößt diese Übermittlung dem Datenschutz bzw. der Verschwiegenheit?
Was kann ich dagegen unternehmen? Ist die Wahl anfechtbar?
In den Themenbock "Themen und Urteile" habe ich die Ausführungen "Bußgeld wegen offenen Mail-Verteilers" gefunden.
Ist dies ggf. auch auf diesen Sachverhalt anwendbar???
Danke für Eure Meinung und Mithilfe.
Viele Grüße
Dieter