korrigierte Version der Bekanntmachung der Wahlvorschläge für die Wahl SBV (Wahlen)
Hallo Dieter,
der Wahlvorstand in unserem Betrieb hat die korrigierte Version der Bekanntmachung der Wahlvorschläge für die Wahl der Schwerbehindertenvertretung 2014 per offenen E-mail an die wahlberechtigten Kolleginnen und Kollegen versandt.
Der Versand per Mail ist in Ordnung.
Der Versand im offenen Mailverteiler ist nicht in Ordnung!
Ist diese Art der Mitteilung zulässig, oder verstößt diese Übermittlung dem Datenschutz bzw. der Verschwiegenheit?
Wie du aus dem "Urteil" gelesen hast ist dies ein Verstoß gegen den Datenschutz.
Diesen muß aber erst jemand "zur Anzeige" bringen.
Ob einer der sbM dies tut - warte es ab.
Was kann ich dagegen unternehmen?
Wieso du? Willst du als SBV deinen Wahlvorstand in die Pfanne hauen?
Ist die Wahl anfechtbar?
Dies hat m.E. nichts mit der Wahlhandlung zu tun.
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Herzlichen Gruß
Hans-Peter