Wahlleiter - Bewerber Stellvertreter (Wahlen)

Garten, Offenbach am Main, Hessen, Thursday, 23.10.2014, 15:30 (vor 4381 Tagen)

Hallo an Alle,

Wahl im vereinfachten Wahlverfahren.
Wahlberechtigter Teilnehmer wurde in der Wahlversammlung von den anwesenden
Wählern als Wahlleiter vorgeschlagen und bei der Wahl per Handzeichen gewählt.

Der Wahlleiter wurde im zweiten Wahlgang zur Wahl des Stellvertreters vorgeschlagen
und gewählt. Weil er die meisten Stimmen bekommen hatte, ist er somit zum 1. Stellvertreter der Vertrauensperson gewählt.

War diese Vorgehensweise korrekt, oder sind hier Interessenskonflikte zu beachten?

Vorab vielen Dank für Eure Rückmeldungen.

Viele Grüße

--
kr

Wahlleiter - Bewerber Stellvertreter

norbert, NRW, Thursday, 23.10.2014, 15:46 (vor 4381 Tagen) @ Garten

Wahl per Handzeichen ist nicht zulässig.
Die Wahl kann angefochten werden und wäre dann ungültig ;-)

Wahlleiter - Bewerber Stellvertreter

Garten, Offenbach am Main, Hessen, Thursday, 23.10.2014, 15:56 (vor 4381 Tagen) @ norbert

Hallo Norbert,

die Wahl des Stellvertreters wurde nicht per Handzeichen durchgeführt.
Der Stellvertreter wurde geheim gewählt.

Die Frage war doch, ob der Wahlleiter als Stellvertreter kandidieren darf/kann?

Viele Grüße

--
kr

Wahlleiter - Bewerber Stellvertreter

Sidy70, Friday, 24.10.2014, 21:14 (vor 4380 Tagen) @ norbert

Der Wahlleiter kann per hand gewält werden nur die Vertrauensfrau und die Stellvertreter in schriftlicher form per Stimmzettel

Wahlleiter - Bewerber Stellvertreter

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Thursday, 23.10.2014, 16:43 (vor 4381 Tagen) @ Garten

Hallo Kollege,

Wahlberechtigter Teilnehmer wurde in der Wahlversammlung von den anwesenden
Wählern als Wahlleiter vorgeschlagen und bei der Wahl per Handzeichen gewählt.

Dies ist erlaubt!

Der Wahlleiter wurde im zweiten Wahlgang zur Wahl des Stellvertreters vorgeschlagen
und gewählt. Weil er die meisten Stimmen bekommen hatte, ist er somit zum 1. Stellvertreter der Vertrauensperson gewählt.

War diese Vorgehensweise korrekt, oder sind hier Interessenskonflikte zu beachten?

Ja, auch der Wahlleiter darf kandidieren.
In vielen Fällen lässt sich die amtierende SBV sogar selbst zum Wahlleiter wählen.
Auch dies ist in Ordnung.

--
Herzlichen Gruß
Hans-Peter

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