vereinfachtes WV (Wahlen)

xray, Bayern, Wednesday, 29.10.2014, 19:23 (vor 4375 Tagen)

Hallo liebe Forummitglieder, lieber Hans-Peter,

in Kürze findet die SBV Wahl im vereinfachten WV statt. Bei den Vorbereitungen bin ich auf eine Frage gestoßen über den zeitlichen Ablauf der Stimmenabgabe,und bin mit meiner Stellvertretung nicht einig.
Es ist die Rede von getrennten Wahlvorgängen zur SBV und zum Stellvertreter mittels unterschiedlicher Stimmzettel, soweit klar.
Meine Fragen:
Müssen die beiden Wahlvorgänge zwingend "nacheinander" erfolgen oder können diese zeitgleich in unterschiedliche Wahlurnen erfolgen?
Wie kann ein Wahlberechtigter, der später zur Wahlversammlung erscheint seine Stimmen abgeben, wie lange muß gewartet werden bis zur Auszählung?
Ich habe mehrfach die Wahlordnung und Gesetze gelesen, bin mir aber trotzdem nicht ganz sicher.
Habe ich etwas falsch verstanden, ist meine erste Wahl als SBV ;-)
Vielen Dank im Voraus und beste Grüße

vereinfachtes WV

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Wednesday, 29.10.2014, 19:49 (vor 4375 Tagen) @ xray

Hallo xray,

Müssen die beiden Wahlvorgänge zwingend "nacheinander" erfolgen oder können diese zeitgleich in unterschiedliche Wahlurnen erfolgen?

Schaeu einfach unter "Wählen" und dann "Wahlformulare" und dann Checkliste.
http://www.schwbv.de/text/checkliste.xls
Da findest du die Antwort ;-)

--
Herzlichen Gruß
Hans-Peter

vereinfachtes WV

xray, Bayern, Wednesday, 29.10.2014, 20:11 (vor 4375 Tagen) @ Hans-Peter-Semmler

Hallo Hans-Peter,
die Checkliste kenne ich, aber muß ich mich zwingend danach richten im Ablauf?
Meine Bedenken gehen dahin, dass ein Wahlberechtigter, der nicht gleich zu Beginn anwesend sein kann oder aber einfach nur später eintrifft keine Möglichkeit mehr zur Stimmabgabe zur SBV hat, da ja die Stimmauszählung unmittelbar im Anschluß erfolgen soll?
also z.B. wir haben zur Wahlversammlung von 13-16 Uhr eingeladen, was ist, wenn jemand
noch 14:30 Uhr kommt und der 1.Wahlgang beendet ist? Kann er dann lediglich nur noch den Stellvertreter wählen?
MfG

vereinfachtes WV

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Wednesday, 29.10.2014, 20:28 (vor 4375 Tagen) @ xray

die Checkliste kenne ich, aber muß ich mich zwingend danach richten im Ablauf?

Du hast nach dem Ablauf der Wahl gefragt und die Checkliste gibt dir die Antwort darauf.

Meine Bedenken gehen dahin, dass ein Wahlberechtigter, der nicht gleich zu Beginn anwesend sein kann oder aber einfach nur später eintrifft keine Möglichkeit mehr zur Stimmabgabe zur SBV hat, da ja die Stimmauszählung unmittelbar im Anschluß erfolgen soll?
also z.B. wir haben zur Wahlversammlung von 13-16 Uhr eingeladen, was ist, wenn jemand
noch 14:30 Uhr kommt und der 1.Wahlgang beendet ist? Kann er dann lediglich nur noch den Stellvertreter wählen?

So ist es bei einer Direktwahl. Wer nicht da ist bzw. Zuspätkommende kommt hat Pech gehabt.
Die Wahlordnung ist hier unbedingt zu befolgen. Alles andere würde Gründe für eine Anfechtung der Wahl liefern.

--
Herzlichen Gruß
Hans-Peter

vereinfachtes WV

xray, Bayern, Wednesday, 29.10.2014, 20:40 (vor 4375 Tagen) @ Hans-Peter-Semmler

Vielen Dank für die schnelle Antwort. Dann hätten wir wohl die Zeit der Wahlversammlung kürzer als von 13-16 Uhr benennen sollen, ist aber nun mal so geschehen:-|
Hoffen wir mal auf eine erfolgreiche Wahl:-P
Schönen Abend noch und weiterhin so gute Beiträge im Forum

vereinfachtes WV

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Thursday, 30.10.2014, 09:39 (vor 4374 Tagen) @ xray

Vielen Dank für die schnelle Antwort. Dann hätten wir wohl die Zeit der Wahlversammlung kürzer als von 13-16 Uhr benennen sollen, ist aber nun mal so geschehen:-|

Tipp für´s nächste Mal:
13-14:45 Uhr SBV-Versammlung gemäß § 95(6) SGB IX
Pause
15-16 Uhr Wahlversammlung (Zeitansatz nach Anzahl der Wählerinnen)

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Herzlichen Gruß
Hans-Peter

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