leitener Angestellter (Wahlen)
Hallo,
Gem §5 BetrVG unter Punkt 3:
Gilt nicht für euch, denn ihr unterliegt dem BPersVG
Dies ist eure Grundlage im BPersVG:
§ 14
...
(3) Nicht wählbar sind für die Personalvertretung ihrer Dienststelle die in § 7 genannten Personen sowie Beschäftigte, die zu selbständigen Entscheidungen in Personalangelegenheiten der Dienststelle befugt sind.
§ 7
Für die Dienststelle handelt ihr Leiter. Er kann sich bei Verhinderung durch seinen ständigen Vertreter vertreten lassen. Bei obersten Dienstbehörden kann er auch den Leiter der Abteilung für Personal- und Verwaltungsangelegenheiten, bei Bundesoberbehörden ohne nachgeordnete Dienststellen und bei Behörden der Mittelstufe auch den jeweils entsprechenden Abteilungsleiter zu seinem Vertreter bestimmen. Das gleiche gilt für sonstige Beauftragte, sofern der Personalrat sich mit dieser Beauftragung einverstanden erklärt.
Frage mich gerade, ob ein Teamleiter (abgeordneter Beamter der Kommune) in einer Behörde des öffentlichen Rechts, der 19 Mitarbeiter unter sich hat, als leit. Angestellter zählt.
Somit ist klar, dass ein Teamleiter nicht darunter fällt.
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Herzlichen Gruß
Hans-Peter