Datenschutz (Allgemeines)

onkel, Wednesday, 05.11.2014, 09:11 (vor 4369 Tagen)

Moin zusammen,

ich wollte wissen, ob schon das reine persönliche Geburtsdatum unter den Datenschutz fällt, und wo ich das nachlesen kann.
Hab wegen Personaldaten Probleme mit der Personalabteilung (Kindskram).
Das muss doch alles seine Grenzen haben mit dem Persönlichkeitsschutz.

Gruß onkel

--
carpe diem!

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Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Wednesday, 05.11.2014, 09:23 (vor 4369 Tagen) @ onkel

Moin zusammen,

ich wollte wissen, ob schon das reine persönliche Geburtsdatum unter den Datenschutz fällt, und wo ich das nachlesen kann.
Hab wegen Personaldaten Probleme mit der Personalabteilung (Kindskram).
Das muss doch alles seine Grenzen haben mit dem Persönlichkeitsschutz.

Gruß onkel

Wenn du darauf eine fundierte Antwort möchtest solltest du den "Kindskram" etwas erläutern.

--
Herzlichen Gruß
Hans-Peter

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onkel, Wednesday, 05.11.2014, 09:34 (vor 4369 Tagen) @ Hans-Peter-Semmler

Ich wollte von einem neu eingestellten Mitarbeiter das Geburtsdatum wissen. Der hat sich schon bei der Einstellung als schweb. Mitarbeiter geoutet. Ich wollte wie gesagt nur auf dem kleinen Dienstweg das reine Geburtsdatum wissen. (für Geburtswünsche etc.)
Es geht mir aber generell darum, ob das alleinige Geburtsdatum schon datenrechtlich geschützt ist.

Gruß onkel

--
carpe diem!

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Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Wednesday, 05.11.2014, 09:47 (vor 4369 Tagen) @ onkel

Ich wollte von einem neu eingestellten Mitarbeiter das Geburtsdatum wissen. Der hat sich schon bei der Einstellung als schweb. Mitarbeiter geoutet. Ich wollte wie gesagt nur auf dem kleinen Dienstweg das reine Geburtsdatum wissen. (für Geburtswünsche etc.)
Es geht mir aber generell darum, ob das alleinige Geburtsdatum schon datenrechtlich geschützt ist.

Gruß onkel

Ein weit verbreitetes Phänomen ist, dass immer gefragt wird wo was steht, dass ich ein Recht habe.....
Dreh doch den Spieß um um frag wo es steht, dass du nicht.....

Allerdings verstehe ich das Problem nicht, denn diese Daten bekomme ich auf vielfältige Weise:

  • in der Wähllerliste zur SBV-Wahl
  • bei einer Neueinstellung in der PR/BR-Sitzung, wenn dieser seine Zustimmung gibt.
  • Aber für mich am ehesten, wenn ich den "neuen" Kollegen aufsuche und mich (die SBV) vorstelle und nebenbei die Daten abfrage die ich wissen will.

Wenn du trotzdem der Meinung bist, dass der AG dir die Daten liefern muss (sehe ich auch so) und dieser sich trotz wiederholter Aufforderung sträubt musst du eben den Weg des Beschlussverfahrens gehen.
Aber glaube mir - ihr werdet euch vorher einigen.

Nachtrag: Wenn du die Bewerbungsunterlagen bekommen hast, dann sollte dir auch das Geb.-Datum bekannt sein!!

--
Herzlichen Gruß
Hans-Peter

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onkel, Wednesday, 05.11.2014, 10:21 (vor 4369 Tagen) @ Hans-Peter-Semmler

alles wunderbar, alles korrekt was du sagst!
Aber der Mitarbeiter wurde alleine von einem unserer GF als Fahrer eingestellt.
Da gibt es keinen BR und auch keine SBV. Das ist alleine Sache des Chefs. Wäre meiner Meinung nach auch blöd sich Anderes/Tarifverhandlungen zu erschweren wenn es hier um einen Vertrauensjob bei der GF geht.
Das ist seit vielen Jahren so. Auch die Chefsekretärin wird i d Regel vom neuen GF mitgebracht.
Ich bin halt der Meinung, dass das reine Geburtstagdatum keinem Datenschutz unterliegt.

Gruß onkel

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carpe diem!

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Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Wednesday, 05.11.2014, 10:31 (vor 4369 Tagen) @ onkel

alles wunderbar, alles korrekt was du sagst!
Aber der Mitarbeiter wurde alleine von einem unserer GF als Fahrer eingestellt.
Da gibt es keinen BR und auch keine SBV. Das ist alleine Sache des Chefs. Wäre meiner Meinung nach auch blöd sich Anderes/Tarifverhandlungen zu erschweren wenn es hier um einen Vertrauensjob bei der GF geht.
Das ist seit vielen Jahren so. Auch die Chefsekretärin wird i d Regel vom neuen GF mitgebracht.

Anscheinend lebt ihr in einer Enklave in der das BetrVG nur eingeschränkt gilt ;-)

Wenn sich euer BR dies gefallen lässt ist das seine Sache.

Ich bin halt der Meinung, dass das reine Geburtstagdatum keinem Datenschutz unterliegt.

Ja dann gehe den Weg, den ich dir vorgeschlagen habe.

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Herzlichen Gruß
Hans-Peter

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Monica99, Wednesday, 05.11.2014, 10:47 (vor 4369 Tagen) @ onkel

Hallo Onkel,

das verstehe ich nicht. Hier beklagt sich eine SBV dass der AG ihr zustehende Daten verweigert. Doch sie hätte diese, wenn die SBV und der BR seine Recht und Pflichten auch betreffend der Mitbestimmung / Beteiligung bei der Einstellung wahrnehmen würde.
SBV §§ 81 und 95 SGB IX.

Das die Wahrnehmung dieser Rechte und PFLICHTEN ggf Tarifverhandlungen belasten könnte ist kein Argument. Auch weil die Nichtwahrnehmung andere Beschäftigte benachteiligt, auch weil diese u.a. von der Besetzung einer möglichen freien und zu besetzenden Stelle ausgeschlossen werden.

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mfg Monica

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