Teilzeit - Schwerbehinderung - Überstunden (Allgemeines)
Hallo
bin neu hier und habe mich bereits durch die Suchfunktion gelesen - aber leider nicht das Passende gefunden.
Wir haben folgende Situation: 5 MA (1 VZ-Kraft), davon 2 SB bzw. GL und zusätzlich Teilzeitarbeitend.
AG ordnet Überstunden an.
Der §124 SGB IGX wird, in vielen Suchen von mir im Internet, unterschiedlch ausgelegt.
1. Sind Überstunden bereits gegeben, wenn ich bzw. Kollegin über die vertragliche AZ hinaus arbeite oder erst bei Überschreiten der 40 Std Woche analog der Vollzeitkraft.
2. Muss der SB oder GL AN ein ärztliches Attest vorlegen, um explizit von Mehrarbeit freigestellt zu werden?
Wir gehen auf das Jahresende zu und unser AG hat dies nun auch gemerkt. Um den Jahresabschluss hinzubekommen, plant er Überstunden an Samstagen, Sonntagen und ggf. Silvester/Neujahr.
Dies habe ich vorerst nur mündlich und möchte, wenn der Ernstfall eintritt vorbereitet sein.
Das Überstunden erst durch den BR genehmigt werden müssen ist mir klar. Dieser wird aber (meiner Einschätzung nach) genehmigen.
Vielen Dank für´s Lesen und ein schönes Wochenende
Gruß sbvlerin