Wahlausschreiben (Wahlen)

Opelhausen, Saturday, 08.11.2014, 12:40 (vor 4365 Tagen)

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

ich bin der Stellvertreter des SBV-Vorsitzenden bei uns im Betrieb. Wir gehören zun vermutlich weltweit grössten Logistikkonzern.

Bei uns sind ca 250 MA aus vielen Nationen beschäftigt und wir haben ca 15 schwerbehinderte/gleichgestellte MA.

Wir haben einen kleinen Streit innerhalb der SB-Vertretung und ich weiss nicht wie ich den streit beilegen kann. Deshalb hier meine Frage:

Darf das Wahlausschreiben im vereinfachten Verfahren nur in deutscher Sprache verfasst sein oder muss es nicht auch in den jeweiligen Nationalsprachen der Schwerbehinderten verfasst sein. Analog zur Einleitung einer BR-Wahl.

Es wäre schön wenn ich hierzu alsbald eine Antwort bekommen könnte.

LG
Opelhausen

Wahlausschreiben

Opelhausen, Sunday, 09.11.2014, 13:08 (vor 4364 Tagen) @ Hans-Peter-Semmler

Hallo Herr Semmler,

erst einmal danke für die prompte Antwort. ich hatte gestern Abend dann auch mit dem Vorsitzenden telefoniert aber er meinte ganz lapidar das es sich um das vereinfachte Wahlverfahren handeln würde. Und das das Urteil hier keine Bedeutung hätte.

So weit so schlecht, ich frage mich allerdings was ich jetzt tun kann? Da ich persönlich einen GDB von 30 habe und erst im Laufe dieses Jahres den Bescheid vom Versorgungsamt über 50% oder höher erhalten werde sind mir die Hände gebunden. Ich kann die Wahl nicht anfechten. Oder gibt es da noch andere Möglichkeiten?

LG
Ulrich Schwenger

Wahlausschreiben

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Sunday, 09.11.2014, 15:32 (vor 4364 Tagen) @ Opelhausen

Hallo Herr Semmler,

erst einmal danke für die prompte Antwort. ich hatte gestern Abend dann auch mit dem Vorsitzenden telefoniert aber er meinte ganz lapidar das es sich um das vereinfachte Wahlverfahren handeln würde. Und das das Urteil hier keine Bedeutung hätte.

Wahlbroschüre des Integrationsamtes (Seite 34)
Der Wahlvorstand informiert die ausländischen Wahlberechtigten zum Beispiel in ihrer Sprache über das Wahlverfahren (vergleiche § 2 Absatz 5 SchwbVWO).

Ich kann die Wahl nicht anfechten. Oder gibt es da noch andere Möglichkeiten?

Anfechten können 3 Wahlberechtigte bzw. der Arbeitgeber.

--
Herzlichen Gruß
Hans-Peter

Wahlausschreiben

Opelhausen, Sunday, 09.11.2014, 16:08 (vor 4364 Tagen) @ Hans-Peter-Semmler

Danke, das ist mir auch bekannt. Stellt sich nur die Frage welche Möglichkeiten ein nicht wahlberechtigter aber wählbarer Mitarbeiter hat. Soweit ich die Gesetze verstehe bleibt einem "Wählbaren" ja gar kein Rechtsmittel um sein Recht durchzusetzen ohne die Hilfe von 3 wahlberechtigten in Anspruch zu nehmen.

Wahlausschreiben

Monica99, Sunday, 09.11.2014, 17:53 (vor 4364 Tagen) @ Opelhausen

Hallo,

Danke, das ist mir auch bekannt. Stellt sich nur die Frage welche Möglichkeiten ein nicht wahlberechtigter aber wählbarer Mitarbeiter hat. Soweit ich die Gesetze verstehe bleibt einem "Wählbaren" ja gar kein Rechtsmittel um sein Recht durchzusetzen ohne die Hilfe von 3 wahlberechtigten in Anspruch zu nehmen.

Nein!

Doch man muss hier unterscheiden zwischen Anfechtung der Wahl und der Feststellung der Nichtigkeit. Nichtigkeit aber NUR bei sehr groben Wahlfehler .

findet man u.a. in den SGB IX Kommentaren und hier
http://www.verdi-bub.de/service/wahlen/schwv_wahl/ablauf/nach_wahl/faq/

Wann kann eine Wahl für nichtig erklärt werden?
Bei ganz groben und offensichtlichen Verstößen gegen wesentliche Grundsätze des Wahlrechts kann die Wahl nichtig sein. Auf die formellen Voraussetzungen einer Wahlanfechtung kommt es dann nicht mehr an.

Die Nichtigkeit der Wahl kann hingegen von jedermann, zu jeder Zeit und in jeder Form geltend gemacht werden, sofern ein berechtigtes Interesse an dieser Feststellung besteht. Die Nichtigkeitserklärung ist, anders als die Wahlanfechtung, somit nicht an eine Frist gebunden!

Die arbeitsrechtliche Feststellung der Nichtigkeit einer Wahl zur Schwerbehindertenvertretung hat, anders als bei einer erfolgreichen Wahlanfechtung, auch rückwirkende Kraft. In diesem Fall hat von Anfang an eine Schwerbehindertenvertretung nicht bestanden.

--
mfg Monica

Wahlausschreiben

Opelhausen, Sunday, 09.11.2014, 20:07 (vor 4364 Tagen) @ Monica99

Danke für die Antworten. Dann ist es wohl doch so das ein nicht schwerbehinderter MA keine Möglichkeit hat seine Rechte - und er hat ja das Recht gewählt zu werden - durchsetzen kann wenn er nicht in seiner Landessprache über sein Recht gewählt zu werden informiert wurde.

LG
Ulrich

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