BR Gremium stürmt Wahlversammlung (Wahlen)

space, Saturday, 08.11.2014, 12:44 (vor 4365 Tagen)

Guten Tag,

am 06.11.14 fand bei uns eine Wahlversammlung zur Wahl der Schwerbehindertenvertetung statt.
Wir haben <50 Schwerbehinderte und Gleichgestellte.
Die Amtszeit der SBV (Ich) endet am 30.11.14.
Ich als SBV habe 14 Tage vor der Versammlung 3 gleiche Einladungsschreiben öffentlich an den "Scharzen Bretter" ausgehängt.

Die Einladungsschreiben zur Wahlversammlung beinhalten folgendes.
Ort und Datum des Aushanges, was gewählt wird, wer wählen darf (SB und Gleichgestellte) und wer gewählt werden darf, sowie das die Wahlvorschläge in der Wahlversammlung von den Wählern kommen.
Das Formular ist ein Formular aus einem Lehrgang zur SBV wahl.
Die § der Wahlordnung und des SGB IX stehen auch drauf.

In der Wahlversammlung befanden sich die SB und Gleichgestellte, der BR Vorsitzende und andere Mitarbeiter.

Die Wahlleitung (Ich) wurde per Handzeichen bestimmt.

Die Wahlleitung überprüfte dann ob die Anwesenden Wähler (SB oder Geleichgestellte) sind.

Anwesende (3 Personen) die nicht Wähler waren sollten die Wahlversmmlung verlassen, weigerten sich aber, ich machte vom Hausrecht gebrauch und verwies auf die evtl. nichtigkeit der Wahl.
Die Personen nannten auch nicht den Grund warum sie da sein wollten.

Nach der Festellung das nun alle Anwesenden Wähler waren habe diese dann in eine Wählerliste eingetragen.

Anschließend habe ich um Wahlvorschläge geben.

Zwei der vorher anwesenden Nichtwahlberechtigten waren dabei, die dritte Person nicht.

Die Kandidaten waren nicht mehr vor der Tür oder schnell greifbar.

Ordnungsgemäß wurden alle Wahlvorschläge von dem Flipchart auf die Wahlzettel alphabetisch übertragen.

Der Wahlzettel wurde kopiert.

Jeder Wähler bekamm von der Wahlleitung einen wahlzettel und einen Umschlag.
Die Wahl erfolgte geheim hinter einer wand.
Der Wahlumschlag wurde der Wahlleitung persönlich ausgehändigt und wurde in eine Wahlurne gelegt.
Der Vorgang wurde auf der Wählerlliste abgehackt.

Als 2/3 der Wähler gewählt hatten ging die Tür auf und der BRV sowie 2 Gremiumsmitglieder kamen in den Raum.

Der BRV sagte ein Mitarbeiter (dieser war unter den 3 Nichtwahlberechtigten) hätte sich beschwert er wollte sich aufstellen lassen und ist aus der Wahlversammlung "hinausgeworfen" worden.

Der BRV hat sich dann telefonisch mit der Gewerkschaft in Verbindung gesetzt.
Mit der Aussage es drohe eine Wahlanfechtung des Mitarbeiter (Kein Schwerbehindeter)

Der Wahlleiter kontaktierte die Gewerkschaft und wurde geben die Wahlversammlung aufzulösen und später erneut zu wählen.

Die SBV (ICH) habe dann die Wahlordnung unter Zeitdruck gelesen und fand keinen Passus das es erlaubt oder nicht erlaubt hätte einen Nichtwähler im Wahlraum verbleiben zu lassen.
Hätte eine Kandidat der von den Wählern vorgeschlagen worden wäre den Raum betreten, dann hätte der Zugang nicht verweigert worden dürfen. (aus einem Kommentar aus demInternet).

Die Wahlversammlung wurde seitens der noch anwesenden Wählern 1/3 und Wahlleiters unter Zwang des BRV abgebrochen worden.


Alle Wahlunterlagen (Stimmzettel, Stimmumschläge, Kandidatenliste) wurden unter BR Aufsicht vernichtet.


War die Wahl anfechtbar?
War es rechtens seitens des BR einzugreifen?

In 14 Tagen ist erneut durch Aushang eine Wahlversammlung wie sollte dann vorgegangen werden?

BR Gremium stürmt Wahlversammlung

Monica99, Saturday, 08.11.2014, 14:25 (vor 4365 Tagen) @ space

Hallo,

nein die Wahl war nicht anfechtbar.
Der BR Vorsitzende hat sich der Wahlbehinderung schuldig gemacht. Die SBV kann somit gegen den BRV nun rechtlich per Anwalt virgehen. Sie kann per Beschlussverfahren ihm jede weiter Einflussnahme und Wahlbehinderung unter Androhung eines Ordnungsgeldes untersagen lassen. Gleiches auch gegen jeden anderen Nichtwahlberechtigten der versucht die Wahl zu behindern.


An der Wahlversammlung dürfen NUR Wahlberechtigte teilnehmen. Ausnahme, die Wahlversammlung beschließt, dass ein Nichtwahlberechtigter die Wahlleitung sein sollte. Dann darf er aber auch NUR diese Funktion wahrnehmen, er darf sich nicht zu Kandidaten äußern. Kandidatenvorschläge dürfen NUR von Wahlberechtigten gemacht werden. Also Nichtwahlberechtigte dürfen sich NICHT selbst vorchlagen.

Wird von Wahlberechtigten ein Nichtwahlberechtigter vorgeschlagen, so darf er sofern die Wahlberechtigten damit einverstanden sind, kurz in die Wahlversammlung um sich virzudtellen. NICHT um Wahlwerbung zu machen.

Der Abbruch war aber auch nicht ok. Nun aber erfolgt und sie muss nun neu und richtig erfolgen.

--
mfg Monica

BR Gremium stürmt Wahlversammlung

space, Saturday, 08.11.2014, 17:10 (vor 4365 Tagen) @ Monica99

Hallo,

gibt es einen Kommentar zur Wahlordnung wo man dies nachlesen kann?

Ich habe mir jetzt erst mal privat ein aktuelles Buch mit Kommentar der Wahlordnung bestellt.
Mal sehn was dort drin steht.

Der Wahlabruch mußte erfolgen da der Druck des BRV und des Gremiums und der Gewerkschaftsvetretung am Telefon zu stark war.

Außerdem waren nur noch 3 Wahlberechtigte in der Wahlversammlung, es hätte zwar weiter gewählt werden können, aber dann wären immer noch Nichtwähler anwesend gewesen.

Die Wahl findet erneut in 14 Tagen statt.

Wenn der Kommentar der Wahlordnung Passagen aufweist die auf eine Wahlbehinderung zeigen, werde ich dies dem BRV unter der Nase reiben.

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