Fragebogen der SBV (Allgemeines)
Hallo,
Ist dieser SBV Fragebogen dem BR vorab vorzulegen, hat er ein Mitbestimmungsrecht?
Wie ciralifan schon geschrieben hat - NEIN!
Sinnvoll wäre es allerdings den BR (und den AG) im Rahmen einer guten Zusammenarbeit zu informieren.
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Herzlichen Gruß
Hans-Peter