Wählbar obwohl nicht 6 Monate in der Dienststelle beschäftigt (Wahlen)

Bitmix, Niedersachsen, Wednesday, 12.11.2014, 11:12 (vor 4361 Tagen)

Hallo Ihr Lieben,

wir sind eine große Kommune in Niedersachsen und wählen nächste Woche unsere örtliche SBV im vereinfachten Verfahren neu. Durch interne Stellenausschreibung hatten wir vor acht Wochen aus anderen Fachbereichen zwei langjährig in der Verwaltung beschäftigte Gleichgestellte bekommen, welche auch Interesse an der Mitarbeit in der SBV hatten. Da sie noch nicht sechs Monate in der Dienststelle beschäftigt waren, habe ich aufgrund der hier gefundenen Hinweise im entsprechenden Personalvertretungsgesetz des Landes (hier: NPersVG) nachgeschaut und siehe da, in § 12 heißt es zur Wählbarkeit u.a.: "... oder seit einem Jahr in öffentlichen Verwaltungen beschäftigt sind." Für mich heißt das, dass die Kollegen wählbar sind. Liege ich richtig?

Gruß Roland


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