Abordnung: Wer ist währenddessen zuständig als SBV? (Allgemeines)

peter.bekemeier, Ismaning - München, Thursday, 13.11.2014, 11:34 (vor 4361 Tagen)

Hallo, seit Wochen werden aus unserem Amt Kolleg(inn)nen für je 3 Monate abgeordnet, um der Regierung von OBB in Sachen Asylbewerber zu helfen. Ich bekam jetzt eine Anfrage von einer schwerbehinderten abgeordneten Kollegin u.A. wg. Urlaub und Arbeitsplatz und versuche ihr diesbezüglich zu helfen. Jetzt wurde mir gesagt, ich (und auch unser PR) seien während der Abordnung gar nicht für die angeordneten Kollegen "zuständig", die sollen sich an den PR und die SBV des zugeordneten Amtes wenden, stimmt das? Danke, LG PB

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PB

Abordnung: Wer ist währenddessen zuständig als SBV?

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Thursday, 13.11.2014, 13:42 (vor 4361 Tagen) @ peter.bekemeier

Hallo Peter,
erstmal willkommen hier im Forum und Gratulation zur Wahl ✿

Abordnung

Im Gegensatz zur Versetzung (§ 27 BBG) ist die Abordnung nur vorübergehend angelegt. Das bedeutet, dass eine Rückkehr zur abordnenden Stelle vorgesehen sein muss. In der Praxis wird die Abordnung allerdings oft zur Vorbereitung einer endgültigen Versetzung genutzt.

Während der Dauer der Abordnung hat der Beamte zwei Dienstvorgesetzte mit unterschiedlichen Kompetenzen. So bleibt die Stammdienststelle für alle statusrechtlichen Angelegenheiten zuständig (z. B. Beförderung). Die neue Beschäftigungsstelle ist hingegen für arbeitsorganisatorische Belange zuständig (z. B. dienstliche Weisungen oder Urlaub).

PS: Habe ein Wort in deiner Frage abgeändert!

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Herzlichen Gruß
Hans-Peter

Abordnung: Wer ist währenddessen zuständig als SBV?

peter.bekemeier, Ismaning - München, Thursday, 13.11.2014, 13:50 (vor 4361 Tagen) @ Hans-Peter-Semmler

Hallo Peter,
erstmal willkommen hier im Forum und Gratulation zur Wahl ✿

Abordnung

Im Gegensatz zur Versetzung (§ 27 BBG) ist die Abordnung nur vorübergehend angelegt. Das bedeutet, dass eine Rückkehr zur abordnenden Stelle vorgesehen sein muss. In der Praxis wird die Abordnung allerdings oft zur Vorbereitung einer endgültigen Versetzung genutzt.

Während der Dauer der Abordnung hat der Beamte zwei Dienstvorgesetzte mit unterschiedlichen Kompetenzen. So bleibt die Stammdienststelle für alle statusrechtlichen Angelegenheiten zuständig (z. B. Beförderung). Die neue Beschäftigungsstelle ist hingegen für arbeitsorganisatorische Belange zuständig (z. B. dienstliche Weisungen oder Urlaub).

PS: Habe ein Wort in deiner Frage abgeändert!

Hallo, Danke erst mal. Welches Wort? Ich vergaß zu erwähnen, dass es sich um Angestellte handelt...
Die Frage bleibt offen: Welcher PR und welche SBV ist während dieser Zeit für die Kollegen zuständig?????
LG PB

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PB

Abordnung: Wer ist währenddessen zuständig als SBV?

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Thursday, 13.11.2014, 15:25 (vor 4361 Tagen) @ peter.bekemeier

Hallo, Danke erst mal. Welches Wort?

War nichts inhaltliches. Ich mag nur das Wort "....strom" nicht.:-(

Ich vergaß zu erwähnen, dass es sich um Angestellte handelt...

Spielt grundsätzlich keine Rolle.
Genaueres zur Abordung im ÖD kannst du nachlesen im § 4 TVöD bzw. TV-L.

Die Frage bleibt offen: Welcher PR und welche SBV ist während dieser Zeit für die Kollegen zuständig?????

Die neue Beschäftigungsstelle ist hingegen für arbeitsorganisatorische Belange zuständig (z. B. dienstliche Weisungen oder Urlaub).
Mit anderen Worten: Der PR und die SBV der aufzunehmenden Dienststelle ist für Belange am "neuen" Arbeitsplatz zuständig!

PS: Eurem PR muss doch das Problem mit den Abordnungen nicht neu sein. Er ist sozusagen Experte auf dem Gebiet.

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Herzlichen Gruß
Hans-Peter

Abordnung: Wer ist währenddessen zuständig als SBV?

peter.bekemeier, Ismaning - München, Thursday, 13.11.2014, 15:52 (vor 4361 Tagen) @ Hans-Peter-Semmler

Hallo, Danke erst mal. Welches Wort?

War nichts inhaltliches. Ich mag nur das Wort "....strom" nicht.:-(

Ich vergaß zu erwähnen, dass es sich um Angestellte handelt...

Spielt grundsätzlich keine Rolle.
Genaueres zur Abordung im ÖD kannst du nachlesen im § 4 TVöD bzw. TV-L.

Die Frage bleibt offen: Welcher PR und welche SBV ist während dieser Zeit für die Kollegen zuständig?????

Die neue Beschäftigungsstelle ist hingegen für arbeitsorganisatorische Belange zuständig (z. B. dienstliche Weisungen oder Urlaub).
Mit anderen Worten: Der PR und die SBV der aufzunehmenden Dienststelle ist für Belange am "neuen" Arbeitsplatz zuständig!

PS: Eurem PR muss doch das Problem mit den Abordnungen nicht neu sein. Er ist sozusagen Experte auf dem Gebiet.#

Danke! Abordnungen sind für uns auch relativ neu. Und ICH bin in meinem neuen Ehrenamt auf jeden Fall "Newbee" ;-) Nächste Woche hab ich Schulung, danach bin ich hoffentlich schlauer.

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PB

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