Wahlen zur Stufenvertretung (Wahlen)

Mister M, Bayern (Franken), Monday, 17.11.2014, 08:51 (vor 4356 Tagen)

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

nach erfolgreicher Wiederwahl als örtliche Vertrauensperson und noch amtierende Gesamtvertrauensperson liegt das Urteil des Bundesarbeitsgericht zur Wahl der Stufenvertretung (siehe Link) uns schwer im Magen.

Von diesem Urteil haben wir erst am 10.11. Kenntnis erhalten, der letztmögliche Wahltermin zur Wahl der Gesamtschwerbehindertenvertretung ist der 01.12.14 (Ende der Mandatszeit der GVP).

Wenn wir streng nach dem Urteil gehen, müssen wir das förmliche Wahlverfahren durchführen, was zur Folge hat, dass mindestens 1 Monat vertretungslose Zeit bestehen würde.

Wenn wir rechtzeitig vom Urteil erfahren hätten, wäre es kein Problem gewesen, die Wahl der Gesamtvertrauensperson nach dem förmlichen Wahlverfahren durchzuführen, auch wenn wir (Gesamtvertrauensperson mit allen örtlichen Vertrauenspersonen) das nicht praktikabel finden.


Was würdet Ihr in diesem Fall tun?

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Grüße aus dem schönen Franken!

Michael

Wahlen zur Stufenvertretung

Monica99, Monday, 17.11.2014, 09:55 (vor 4356 Tagen) @ Mister M

Hallo,


das Urteil bietet nun einen Grund der Anfechtung der Wahl. Anfechten aber nur innerhalb von 2 Wochen nach der Wahl. Also sind die 2 Wochen um? Wenn nein noch die verbleibenden Tage die Luf anhalten, dass kein Berechtigter die Wahl anfechtet.

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mfg Monica

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