Änderung der Wochenarbeitszeit (Wahlen)

ninifee, NRW, Monday, 17.11.2014, 13:03 (vor 4356 Tagen)

Hallo,

der AG möchte die Wochenarbeitszeit ändern, d.h., dass von montags bis samstags und die darauffolgende woche von montags bis freitags gearbeitet werden soll. Die MA, die samstags gearbeitet haben, müssen daher auf der darauffolgenden Woche nur bis Freitag arbeiten. Ein schwerbehinderter MA hat Morbus Crohn und benötigt daher die Erholungszeit von zwei Tagen, mindestens.

Kann man hier dies damit begründen? Es handelt sich nicht um MA des öffentlichen Dienst.

Viele Grüße


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