Änderung der Wochenarbeitszeit (Wahlen)

ninifee, NRW, Monday, 17.11.2014, 13:03 (vor 4356 Tagen)

Hallo,

der AG möchte die Wochenarbeitszeit ändern, d.h., dass von montags bis samstags und die darauffolgende woche von montags bis freitags gearbeitet werden soll. Die MA, die samstags gearbeitet haben, müssen daher auf der darauffolgenden Woche nur bis Freitag arbeiten. Ein schwerbehinderter MA hat Morbus Crohn und benötigt daher die Erholungszeit von zwei Tagen, mindestens.

Kann man hier dies damit begründen? Es handelt sich nicht um MA des öffentlichen Dienst.

Viele Grüße

Änderung der Wochenarbeitszeit

elschwoabos, NRW, Monday, 17.11.2014, 14:54 (vor 4356 Tagen) @ ninifee

HI,

was sagt denn der Betriebsarzt?

Hardy

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Hardy

Das Licht am Ende des Tunnels könnte ein einfahrender Zug sein.

Änderung der Wochenarbeitszeit

WWSchilla, Bremen / Niedersachsen, Monday, 17.11.2014, 15:03 (vor 4356 Tagen) @ ninifee

Hallo,

wichtiger ist, gibt es ein Betriebsrat?

Was steht im Arbeitsvertrag des betroffenen Mitarbeiter über die Wochenarbeitszeit?

mfg wwschilla

Änderung der Wochenarbeitszeit

ninifee, NRW, Monday, 17.11.2014, 19:01 (vor 4356 Tagen) @ WWSchilla

Hallo,

Betriebsrat hat der Arbeitszeit zugestimmt, muss auch diese nicht leisten. Hier ist auch nur ein Lager von drei betroffen. D.h., nur ein Lagerleiter hat sich das Arbeitszeitmodell ausgedacht.

Der schwerbehinderte MA hat eine Woche bis Samstag hinter sich und sagt, dass nur der Sonntag als "Ruhetag" für ihn zu wenig ist. Er ist kein "Laumalocher", geht sogar mit leichter Nierenkolik zur Arbeit.

Viele Grüße

Änderung der Wochenarbeitszeit

Monica99, Monday, 17.11.2014, 20:02 (vor 4356 Tagen) @ ninifee

Hallo,

wo war bei dieser Änderung die SBV beim Thema § 95 2 und § 95 4 SGB IX ??

Hier hätte sie zweimal die Möglichkeit des handels gehabt. Bzw nicht hätte sondern MÜSSEN! Basi, Grundlage wäre § 81 4 SGB IX.

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mfg Monica

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