Kandidatur zur Vertrauensperson und auch Wahlleitung - geht das? (Wahlen)
also....
der Reihe nach...
1. bist du wahlberechtigt ???
Ja ich bin selbst wahlberechtigt.
Bei mir hab ich es so geregelt.
Ich bin wahlberechtigt und wählbar und wollte auch wieder als SBV kandidieren. Mein Stellvertreter wollte auch wieder kandidieren, ist aber nicht wahlberechtigt.
Damit auch ich in Ruhe wählen kann... und ich finds immer komisch, wenn man die Wahl führt, selbst kandidiert und auch wählen darf... deshalb habe ich mir Kollegen gesucht, die bereits mal bei der Wahl der Frauenvertretung oder des PR geholfen haben bzw. jemanden vom PR gebeten. Somit hatte ich 2 Leute, die ich als Wahlleiter und Wahlhelfer vorgeschlagen habe. Diese habe ich vorher anhand einer Ablaufliste informiert und nochmal mündlich gebrieft, wie das Wahlverfahren ablaufen muss. Wichtig, damit es eben nicht irgendwelche Anhaltspunkte gibt, die die Wahl nichtig oder anfechtbar machen. Alle Vorbereitungen sonst (Wahlurne und Raum, Wahleinladung etc.) habe ich übernommen. So konnte ich mich dann auf die Wahl konzentrieren... wenn du natürlich nicht selbst wahlberechtigt bist... dann musst du, um zu kandidieren ja vorher mal mit dem einen oder anderen Wahlberechtigten gesprochen haben, um vorgeschlagen und gewählt zu werden... in der Wahlversammlung ist Wahlwerbung nicht mehr zugelassen, sofern ich hier falsch liegt, korrigiert mich...
Einen Tag vorher ist es jetzt schwer noch jemanden zu finden, der die Wahlleitung übernehmen würde.
Ist es denn so schlimm, wenn ich auch die Wahlleitung mache?
Ich habe eine Kandidatin, die auch als Stellvertreterin kandidieren möchte. Könnte Sie die Wahlleitung übernehmen? Sie ist nicht Wahlberechtigt.
LG
Birgit
Gruß eichenschild