RAUCHMELDER FÜR GEHÖRLOSE (Allgemeines)

pulloverschaf, Hamburg, Thursday, 20.11.2014, 10:28 (vor 4354 Tagen)

Guten Morgen,

wir haben einen Gehörlosen Mitarbeiter in der FHH dieser benötigt bei einer Brandmeldung ein Signal das es Brennt (RAUCHMELDER FÜR GEHÖRLOSE).

Muss die Dienstelle diesen Kaufen oder muss die Dienstelle oder ich als SBV diesen über das Integrationsamt beantragen?

RAUCHMELDER FÜR GEHÖRLOSE

ciralifan, Thursday, 20.11.2014, 11:18 (vor 4354 Tagen) @ pulloverschaf

ich habe hierzu grad folgendes Urteil gefunden, Kostenträger war hier die Krankenkasse:
Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom Juni hervor (Az. B 3 KR 8/13 R).
Gericht=bsg&Art=en&nr=13510
Hier ging es zwar eher um privaten Wohnraum ,die Gesetzesgrundlagen kann man aber adaptieren.

RAUCHMELDER FÜR GEHÖRLOSE

Monica99, Thursday, 20.11.2014, 11:49 (vor 4354 Tagen) @ pulloverschaf

Hallo,

hier geht es um das Thema Arbeits-/ Gesundheitsschutz und Gefahrenabwehr am Arbeitsplatz. Ein Thema für den entsprechenden Ausschuss Arbeitsschutz dem ja auch die SBV und BR angehören. Dort sollte das Thema behandelt werden.

Es ist die Pflicht des AG hier in geeigneter Weise dafür Sorge zu tragen, dass in Not und Gefahrenfällen auch alle Schwerbehinderte Kenntnis über diese und ggf die notwendige Hilfe erlangen. Also gefahrlos das Gebäude bzw die Gefahrenstelle verlassen können. Das trifft hier betreffend Schwerbehinderter auf Alle Schwerbehinderten zu, also auch daher notwendige Vorkehrungen für Blinde, Gehörlose und Rollifahrer oder in der Beweglichkeit eingeschränkte. Auch hier zu beachten, dass ggf Fahrstühle nicht benutzt werden können/ dürfen und dass Feuerschutztüren ggf nur sehr schwer zu öffnen sind.

Wie der AG es hier dann regelt ist seine Sache, auch die hier ggf anfallenden Kosten. Er kann ggf versuchen hier für behindertenbefingte Kosten Fremdmittel zu erhalten.

PS: Das aufgeführte Urteil greift hier nicht, denn es regelt nur Absprüche im privaten Bereich.

--
mfg Monica

RAUCHMELDER FÜR GEHÖRLOSE

Monica99, Thursday, 20.11.2014, 14:03 (vor 4354 Tagen) @ Monica99

Hallo,

Zusatz, hierzu zählt u.a. auch, dass sofern Rollifahrer und, oder außergewöhlich Gebehinderte in oberen Etagen ihre Büros haben, hier die notwendigen Rettungsstühle wie EVAC Chaire bereitgehalten werden und ausreichend Koll in die Nutzung eingewiesen werden und diese Einweisungen und Übung der Nutzung in entdprechenden Abständen wiederholt werden.

--
mfg Monica

RAUCHMELDER FÜR GEHÖRLOSE

pulloverschaf, Hamburg, Thursday, 20.11.2014, 16:22 (vor 4354 Tagen) @ pulloverschaf

Ich danke Euch, ich habe es dem Arbeitgeber und der Fachkraft für Artssicherheit übertragen, dass da was besorgt werden muss

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