RAUCHMELDER FÜR GEHÖRLOSE (Allgemeines)

Monica99, Thursday, 20.11.2014, 11:49 (vor 4354 Tagen) @ pulloverschaf

Hallo,

hier geht es um das Thema Arbeits-/ Gesundheitsschutz und Gefahrenabwehr am Arbeitsplatz. Ein Thema für den entsprechenden Ausschuss Arbeitsschutz dem ja auch die SBV und BR angehören. Dort sollte das Thema behandelt werden.

Es ist die Pflicht des AG hier in geeigneter Weise dafür Sorge zu tragen, dass in Not und Gefahrenfällen auch alle Schwerbehinderte Kenntnis über diese und ggf die notwendige Hilfe erlangen. Also gefahrlos das Gebäude bzw die Gefahrenstelle verlassen können. Das trifft hier betreffend Schwerbehinderter auf Alle Schwerbehinderten zu, also auch daher notwendige Vorkehrungen für Blinde, Gehörlose und Rollifahrer oder in der Beweglichkeit eingeschränkte. Auch hier zu beachten, dass ggf Fahrstühle nicht benutzt werden können/ dürfen und dass Feuerschutztüren ggf nur sehr schwer zu öffnen sind.

Wie der AG es hier dann regelt ist seine Sache, auch die hier ggf anfallenden Kosten. Er kann ggf versuchen hier für behindertenbefingte Kosten Fremdmittel zu erhalten.

PS: Das aufgeführte Urteil greift hier nicht, denn es regelt nur Absprüche im privaten Bereich.

--
mfg Monica


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