Stützunterschriften (Wahlen)
Hallo Uwe,
Hallo alle zusammen: kann mir jemand sagen ob ich als GSV das recht oder die Pflicht habe eine Wahl anzuhalten/anzufechten, wenn ich im Wahlausschreiben einen Fehler entdecke.
Wenn du eine örtliche Wahl meinst und du bist wahlberechtigt hast du das Recht aber keine Pflicht. Wenn du den WV aufmerksam machst ist das ok.
Wenn du eine örtliche Wahl meinst und du bist nicht wahlberechtigt hast du weder ein Recht noch eine Pflicht.
Bei ca. 470 SBM sollen 3 Unterstützer Unterschriften reichen, was nicht stimmt 1/20 ich habe den Wahlvorstand darauf hingewiesen aber bis jetzt ist keine Änderung im Wahlausschreiben erfolgt. Die Auszählung ist in einer Woche. Muss ich überhaupt eingreifen.
Da ja die Wahlvorschläge scheinbar schon eingereicht sind kann es sein, dass jeder genügend Unterschriften enthält - also das Zwanzigstel und der WV hat diese dann als gültig erachtet.
Somit wäre das "Nichtausbessern" des Wahlausschreibens m.E. ein vernachlässigbarer Fehler, denn das Wahlerebnis wäre nicht verfälscht.
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Herzlichen Gruß
Hans-Peter