Amtszeit und Bekanntgabe Wahlergebnis (Wahlen)

Alexandra, München, Friday, 21.11.2014, 10:35 (vor 4352 Tagen)

Am 25.11.2014 findet die Wahl der SBV bei uns statt, es ist die erste Wahl, die ich als VP durchführe. Habe 2011 das Amt als damalige 1. Stelli übernommen, nachdem die vorherige VP in den Ruhestand ging.

Nun habe ich eine Frage zum Beginn der neuen Amtszeit, möchte einfach nur sichergehen. Denn es heißt ja, dass die Amtszeit mit Ende der vorherigen Amtszeit beginnt, sofern zuvor eine VP aktiv war.


Dazu folgender Gedankengang: Am 25.11.2014 findet die Wahl und das Feststellen des Wahlergebnisses statt. Die Gewählten haben nach der Mitteilung über das Ergebnis 3 Werktage Zeit, abzulehnen. Da bei uns alle Wahlbewerber anwesend sein werden, erhalten sie vom Wahlvorstand das Schreiben zum Ergebnsi anschließend persönlich gleich ausgehändigt. Die Frist der 3 Werktage endet dann ja am Freitag, dem 28.11. Am Montag 01.12.2014 gibt der Wahlvorstand dann das Ergebnis offiziell bekannt. Darin muss er den Beginn der neuen Amtszeit angeben.

Meine Amtszeit endet aktuell am 30.11.2014 (war damals der Tag der Bekanntgabe im Jahre 2010). Ist die neue Amtszeit nun der 01.12. oder der 30.11.? (was dieses Jahr ja ein Sonntag wäre).

Vielen Dank für eure Hilfe! Beste Grüße

Amtszeit und Bekanntgabe Wahlergebnis

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Friday, 21.11.2014, 14:10 (vor 4352 Tagen) @ Alexandra

Hallo Alexandra,

Meine Amtszeit endet aktuell am 30.11.2014 (war damals der Tag der Bekanntgabe im Jahre 2010). Ist die neue Amtszeit nun der 01.12. oder der 30.11.? (was dieses Jahr ja ein Sonntag wäre).

Deine Amtszeit beginnt am 01.12. auch wenn es ein Sonntag ist.

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Herzlichen Gruß
Hans-Peter

Amtszeit und Bekanntgabe Wahlergebnis

Alexandra, München, Monday, 24.11.2014, 19:05 (vor 4349 Tagen) @ Hans-Peter-Semmler

Danke! Hab es mir zwar schon gedacht, aber so bin ich nun sicher. :-)

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Die Angst ist nicht dein Feind. Sie ist ein Kompass, der dir zeigt, wo du wachsen musst. (Steve Pavlina)

Amtszeit und Bekanntgabe Wahlergebnis

Monica99, Friday, 21.11.2014, 15:20 (vor 4352 Tagen) @ Alexandra

Hallo,

unabhängig vom Beginn der Amtszeit folgender Hinweis. Wenn im vereinfachten Wahlverfahren die gewählten Personen anwesend sind, können diese auch sofort die Annahme der Wahl dem WV zu Protokoll geben. Dann benötigt man die 3 Tagefrist nicht und der WV kann sofortdas endgültige Wahlergebnis bekannt geben.

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mfg Monica

Amtszeit und Bekanntgabe Wahlergebnis

Alexandra, München, Monday, 24.11.2014, 19:04 (vor 4349 Tagen) @ Monica99

@Monica:
Bei uns läuft das förmliche WF, da wir 166 Wahlberechtigte haben. Aufgrund der Verteilung der Dienststellen (190!) wurde durch den Wahlvorstand die generelle Briefwahl festgelegt. Morgen findet die öffentliche Auszählung statt, bei der auch die Kandidaten anwesend sind, zumindest wollten dies alle. Der WV kann dann die Benachrichtigung direkt danach an die Kandidaten verteilen. Falls doch einer nicht da sein sollte, muss die Benachrichtigung zugestellt werden. Die 3-Tages-Frist wird in dem Fall nötig sein.

Aber unabhängig davon, die Antwort habe ich, meine Amtszeit endet am 30.11. und beginnt am 01.12.

Danke an alle.

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Die Angst ist nicht dein Feind. Sie ist ein Kompass, der dir zeigt, wo du wachsen musst. (Steve Pavlina)

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