Amtszeit und Bekanntgabe Wahlergebnis (Wahlen)
Hallo,
unabhängig vom Beginn der Amtszeit folgender Hinweis. Wenn im vereinfachten Wahlverfahren die gewählten Personen anwesend sind, können diese auch sofort die Annahme der Wahl dem WV zu Protokoll geben. Dann benötigt man die 3 Tagefrist nicht und der WV kann sofortdas endgültige Wahlergebnis bekannt geben.
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mfg Monica