Kündigung des Gesamt- SBV (Gesamt-Konzern-SBV)

Lichtenberg ⌂, Koblenz/ Rheinland- Pfalz, Friday, 21.11.2014, 21:39 (vor 3466 Tagen)

Hallo liebe Mitstreiter,
die Gesamtschwerbehindertenvertretung soll Verhaltensbedingt die Kündigung bekommen. Muss nur die Schwerbehindertenvertretung vor Ort involviert werden oder auch die stellv. Gesamtschwerbehindertenvertretung. Ich bin der Auffassung, dass die stellv. Gesamtschwerbehindertenvertretung involviert werden muss, da die Kündigung auch den Gesamtbetrieb betrifft. Auch bin ich der Meinung, dass der Gesamtbetriebsrat hätte hinzugezogen werden müssen, da es wiederum den Gesamtbetrieb betrifft. Wie seht ihr diese Angelegenheit. Würde mich über eure Antworten freuen.

Vielen Dank im Voraus
Vertrauensmann der Schwerbehinderte


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